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BMG verschiebt Zeitplan

Elektronisches T-Rezept kommt später

Das elektronische T-Rezept sollte eigentlich im Juli eingeführt werden, kommt nun aber später. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll es zusammen mit dem E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM) umgesetzt werden. Ein neues Datum gibt es noch nicht.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 19.05.2025  15:38 Uhr

Seit Anfang 2024 gilt für herkömmliche ärztliche Verordnungen (Muster-16) die E-Rezept-Pflicht. Ab 1. Juli 2025sollten auch T-Rezepte elektronisch ausgestellt werden. Die verpflichtende Nutzung sieht § 360 Abs. 2 Satz 2 SGB V vor.

Doch jetzt tritt das BMG auf die Bremse: »Auch wenn die Spezifikation derzeit schon in der Kommentierung ist, ist eine vollständige Umsetzung des T-Rezepts bis zum 1. Juli 2025 laut Gematik nicht mehr realistisch«, schreibt der BMG-Unterabteilungsleiter an die Gesellschafter der Gematik.

Zwar sind laut BMG die Vorbereitungen für die flächendeckende Einführung des E-T-Rezeptes seitens der Gematik »nahezu abgeschlossen«. Nach der Kommentierung der Spezifikation könne mit der technischen Umsetzung begonnen werden. Aber die technischen Komponenten für das elektronische T-Rezept würden zur geplanten Frist »nicht vollständig einsatzfähig« sein.

Einführung gemeinsam mit E-BtM-Rezept

Das BMG verschiebt nun den Zeitplan. Aufgrund der Rückmeldung aus dem Roadmap-Workshop in der vergangenen Woche soll die verpflichtende Nutzung des elektronischen E-T-Rezepts jetzt gemeinsam mit dem E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM) geben. Einen neuen Zeitplan kommuniziert das BMG noch nicht.

Die PZ hatte bereits im August 2024 berichtet, dass es beim E-BtM-Rezept zu Verzögerungen kommt. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fehlten schlicht die Mittel für die Umsetzung. Im Oktober wurde das aus dem BMG bestätigt: »Jedoch stehen im Jahr 2025 für die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts beim BfArM keine Haushaltsmittel zur Verfügung«, schrieb Susanne Ozegowski, im BMG-Abteilungsleiterin für Digitales und Innovation.

Die für das E-T-Rezept geplanten Änderungen der Verordnungsregeln waren aus Sicht der ABDA »nicht praktikabel«. Die divergierenden Vorgaben würden verunsichern und erhöhten das Risiko von Retaxationen, hatte die Standesorganisation in einer Stellungnahme gewarnt.

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