Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

BMG verschiebt Zeitplan
-
Elektronisches T-Rezept kommt später

Das elektronische T-Rezept sollte eigentlich im Juli eingeführt werden, kommt nun aber später. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll es zusammen mit dem E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM) umgesetzt werden. Ein neues Datum gibt es noch nicht.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 19.05.2025  15:38 Uhr

Seit Anfang 2024 gilt für herkömmliche ärztliche Verordnungen (Muster-16) die E-Rezept-Pflicht. Ab 1. Juli 2025sollten auch T-Rezepte elektronisch ausgestellt werden. Die verpflichtende Nutzung sieht § 360 Abs. 2 Satz 2 SGB V vor.

Doch jetzt tritt das BMG auf die Bremse: »Auch wenn die Spezifikation derzeit schon in der Kommentierung ist, ist eine vollständige Umsetzung des T-Rezepts bis zum 1. Juli 2025 laut Gematik nicht mehr realistisch«, schreibt der BMG-Unterabteilungsleiter an die Gesellschafter der Gematik.

Zwar sind laut BMG die Vorbereitungen für die flächendeckende Einführung des E-T-Rezeptes seitens der Gematik »nahezu abgeschlossen«. Nach der Kommentierung der Spezifikation könne mit der technischen Umsetzung begonnen werden. Aber die technischen Komponenten für das elektronische T-Rezept würden zur geplanten Frist »nicht vollständig einsatzfähig« sein.

Einführung gemeinsam mit E-BtM-Rezept

Das BMG verschiebt nun den Zeitplan. Aufgrund der Rückmeldung aus dem Roadmap-Workshop in der vergangenen Woche soll die verpflichtende Nutzung des elektronischen E-T-Rezepts jetzt gemeinsam mit dem E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM) geben. Einen neuen Zeitplan kommuniziert das BMG noch nicht.

Die PZ hatte bereits im August 2024 berichtet, dass es beim E-BtM-Rezept zu Verzögerungen kommt. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fehlten schlicht die Mittel für die Umsetzung. Im Oktober wurde das aus dem BMG bestätigt: »Jedoch stehen im Jahr 2025 für die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts beim BfArM keine Haushaltsmittel zur Verfügung«, schrieb Susanne Ozegowski, im BMG-Abteilungsleiterin für Digitales und Innovation.

Die für das E-T-Rezept geplanten Änderungen der Verordnungsregeln waren aus Sicht der ABDA »nicht praktikabel«. Die divergierenden Vorgaben würden verunsichern und erhöhten das Risiko von Retaxationen, hatte die Standesorganisation in einer Stellungnahme gewarnt.

Mehr von Avoxa