Elektronisches T-Rezept kommt später |
Alexander Müller |
19.05.2025 15:38 Uhr |
Vorerst weiter auf Papier: Die Einführung des elektronischen T-Rezepts verzögert sich. / © Adobe Stock/M.Doerr & M.Frommherz GbR
Seit Anfang 2024 gilt für herkömmliche ärztliche Verordnungen (Muster-16) die E-Rezept-Pflicht. Ab 1. Juli 2025sollten auch T-Rezepte elektronisch ausgestellt werden. Die verpflichtende Nutzung sieht § 360 Abs. 2 Satz 2 SGB V vor.
Doch jetzt tritt das BMG auf die Bremse: »Auch wenn die Spezifikation derzeit schon in der Kommentierung ist, ist eine vollständige Umsetzung des T-Rezepts bis zum 1. Juli 2025 laut Gematik nicht mehr realistisch«, schreibt der BMG-Unterabteilungsleiter an die Gesellschafter der Gematik.
Zwar sind laut BMG die Vorbereitungen für die flächendeckende Einführung des E-T-Rezeptes seitens der Gematik »nahezu abgeschlossen«. Nach der Kommentierung der Spezifikation könne mit der technischen Umsetzung begonnen werden. Aber die technischen Komponenten für das elektronische T-Rezept würden zur geplanten Frist »nicht vollständig einsatzfähig« sein.
Das BMG verschiebt nun den Zeitplan. Aufgrund der Rückmeldung aus dem Roadmap-Workshop in der vergangenen Woche soll die verpflichtende Nutzung des elektronischen E-T-Rezepts jetzt gemeinsam mit dem E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM) geben. Einen neuen Zeitplan kommuniziert das BMG noch nicht.
Die PZ hatte bereits im August 2024 berichtet, dass es beim E-BtM-Rezept zu Verzögerungen kommt. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fehlten schlicht die Mittel für die Umsetzung. Im Oktober wurde das aus dem BMG bestätigt: »Jedoch stehen im Jahr 2025 für die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts beim BfArM keine Haushaltsmittel zur Verfügung«, schrieb Susanne Ozegowski, im BMG-Abteilungsleiterin für Digitales und Innovation.
Die für das E-T-Rezept geplanten Änderungen der Verordnungsregeln waren aus Sicht der ABDA »nicht praktikabel«. Die divergierenden Vorgaben würden verunsichern und erhöhten das Risiko von Retaxationen, hatte die Standesorganisation in einer Stellungnahme gewarnt.
Auf T-Rezepten werden in Deutschland die Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid verordnet. Weil alle drei Wirkstoffe hoch teratogen sind, gelten für ihre Verordnung besonders strenge Vorschriften. Die erfolgte Aufklärung und weitere Pflichtangaben müssen auf dem speziellen Verordnungsblatt vermerkt sein, das zudem eine kürzere Gültigkeit besitzt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.