Elektronische Meldung der PKV-Rx-Packungen kommt |
Ev Tebroke |
31.01.2025 15:00 Uhr |
Nacht- und Notdienstleistende Apotheken erhalten pro Quartal eine Notdienst-Pauschale. Diese wird über Zuschläge auf abgegebene Rx-Packungen errechnet. / © Adobe Stock/ MB.Photostock
Um die Nacht- und Notdienstpauschale zu errechnen, die notdienstleistende Apotheken pro Quartal erhalten, müssen sie jeweils die Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) melden. Pro abgegebener Rx-Packung erhalten die Apotheken 21 Cent.
Bei den Packungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt die Meldung elektronisch. Bei Privatrezepten läuft es bislang über bedruckte Sonderbelege in Papierform. Doch bald soll auch hier die Übermittlung digital erfolgen. Wie die ABDATA in einem Schreiben an die Apothekenhäuser mitteilt, soll das Papierverfahren zur Jahresmitte 2025 durch einen elektronischen Verordnungssatz abgelöst werden. Der NNF will demnach die Apotheken Mitte Februar über die Umstellung informieren und die genauen technischen Details auf seiner Homepage veröffentlichen.
Alle PKV-Rx-Abgaben ab 1. Juli 2025 sollen erstmalig ab dem 1. August 2025 seitens der Apotheke ausschließlich elektronisch an ihr Apothekenrechenzentrum übermittelt werden. Mit der Umstellung auf eine elektronische Übermittlung ist dann das Verfahren per bedrucktem Sonderbeleg nicht mehr möglich.
Wie ABDATA erklärt, wurde auf eine Übergangsfrist verzichtet, um »Doppelmeldungen zu vermeiden«. Das bedeutet also eine direkte Umstellung von einem Monat auf den nächsten: PKV-Rx-Packungsabgaben bis einschließlich 30. Juni 2025 sind noch über den bedruckten Sonderbeleg »Selbsterklärung« zu melden. Ab 1. Juli 2025 muss die Meldung der PKV-Rx-Packungsabgaben monatlich ausschließlich elektronisch an das entsprechende Apothekenrechenzentrum (ApoRZ) erfolgen.
Apotheken, die fehlende Meldungen ergänzen oder bestehende Meldungen korrigieren möchten, könnten dies erstmals für Q3 / 2025 im Monat Oktober 2025 im Portal des NNF tun, heißt es.
Der elektronische Datensatz für die Angabe der PKV-Packungen ähnelt ABDATA zufolge der Meldung für die pharmazeutischen Dienstleistung (pDL). Diese ist seit dem 1. April 2024 verbindlich.