Eklat im Gesundheitsausschuss |
Ev Tebroke |
13.03.2024 12:44 Uhr |
Auch in zwei anderen Ausschüssen wird der AfD ihr turnusmäßiges Anrecht auf einen Vorsitz durch besagte »Brandmauer« untersagt: Im Innenausschuss und dem Ausschuss für Wissenschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Aktuell agiert die AfD in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen eine mögliche Einstufung ihrer Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Der Gesundheitsauschuss konnte seine Arbeit nach dem Vorfall letztlich dann aber noch aufnehmen. Ziegler hatte den gekaperten Platz nach einiger Zeit geräumt. In der heutigen nicht-öffentlichen Anhörung geht es um einen Antrag der CDU-Fraktion zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Zudem stehen die aktuellen Probleme mit dem E-Rezept auf der Agenda. Dazu soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute berichten.