Einstweilige Verfügung gegen Shop Apotheke |
Lukas Brockfeld |
23.10.2025 10:30 Uhr |
Shop Apotheke wirbt seit Monaten mit dem Moderator Günther Jauch. / © PZ/Brockfeld
Die Apothekerkammer Nordrhein hat erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Shop Apotheke erwirkt. Das Landgericht Frankfurt hat einen Aspekt der aktuellen Werbung der Shop Apotheke im Fernsehen mit Günther Jauch für unrechtmäßig erachtet. Konkret wird in der Werbung davon gesprochen, ein ausgelobter E-Rezept-Rabatt könne für »Zuzahlungen und mitbestellte Produkte« gewährt werden. »Tatsächlich kann aber der Vorteil nicht auf mitbestellte OTC-Arzneimittel eingesetzt werden, da dies gegen europäisches Recht verstoßen würde«, erklärt der Rechtsanwalt Morton Douglas.
Nach Auffassung des Gerichts ist die im Spot hervorgehobene Aussage »Automatisch sparen auf Zuzahlungen und mitbestellte Produkte« irreführend, da für die Zuschauenden nicht klar erkennbar sei, dass rezeptfreie Arzneimittel nicht in die Kategorie »Produkte« fallen. Shop Apotheke ergänzt im Werbespot zwar den Hinweis »Weitere Gutscheinbedingungen auf shop-apotheke.com/gutscheine.«, doch das sei in diesem Fall nicht ausreichend, da es um zentral wichtige Informationen gehe.
Das Gericht weist außerdem darauf hin, dass sich die notwendigen Informationen leicht in einem Fernsehspot unterbringen lassen. Hier hätte ein Hinweis wie »ausgenommen sind rezeptfreie Arzneimittel, preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern (Marktplatz-Partnern), Babymilch sowie bei einer Now!-Lieferung« genügt.
Ob darüber hinaus auch eine Irreführung vorliegt, weil viele Patienten nicht die vollen, im Spot hervorgehobenen 20 Euro Rabatt erhalten, hat das Gericht offengelassen.
Die vordringliche Frage, ob ein solcher Vorteil bei der Einlösung überhaupt möglich ist oder gegen § 129 Abs. 3 SGB V verstößt, ist bereits Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens. Für Patienten, die keine Zuzahlung leisten müssen, stehe diese Frage laut der Apothekerkammer aber nicht im Vordergrund. »Hier wird versucht, den Patienten über Boni zu locken, die anderweitig eingesetzt werden können. Insoweit ist aber zu verhindern, dass gerade diesen Patienten unter Zuhilfenahme des Testimonials Günther Jauch etwas in Aussicht gestellt wird, was sie gar nicht erhalten«, so der Rechtsanwalt Morton Douglas.
Die Apothekerkammer Nordrhein erklärt, dass sie diese Verfahren weiter flankierend zu dem benannten Hauptsacheverfahren führen will. »Das Verfahren zeigt erneut, dass der Shop Apotheke jedes Mittel recht ist, um den Umsatz zu steigern und daher kein verlässlicher Partner im Gesundheitswesen ist. Und es stellt sich die Frage, wie lange Günther Jauch noch bereit ist, sein Gesicht herzugeben, um Verbraucher in die Irre zu führen«, sagt Morton Douglas.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.