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Warkens Eckpunkte

Eine Reform ohne Honorarerhöhung

Erste Details der geplanten Apothekenreform liegen auf dem Tisch. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stellte beim Apothekertag in Düsseldorf ihre Pläne für die Zukunft der öffentlichen Apotheken vor. Die vehement geforderte Honorarerhöhung ist vorerst nicht dabei.
Ev Tebroke
16.09.2025  15:24 Uhr

Die Apothekerschaft muss weiter auf eine wirtschaftliche Soforthilfe in Form einer Erhöhung des Fixums verzichten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte heute auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) die Umsetzung vieler im Koalitionsvertrag versprochenen Reformen an – eine Anhebung der Apothekenvergütung in Form einer höheren Packungspauschale von 9,50 Euro war nicht dabei. Dafür versprach sie aber unter anderem viele neue Aufgaben für die Apothekerinnen und Apotheker, mit denen deren Heilberuflichkeit gestärkt werden soll. Auch das für die Apotheken wirtschaftlich sehr belastende Skonto-Verbot im Zuge des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar 2024 solle zurückgenommen werden. Darüber hinaus kündigte sie eine abgeschwächte Version einer Apotheke light an, also einer Apotheke ohne Apotheker.

»Ich bin sehr gern persönlich zum Deutschen Apothekertag gekommen,« betonte Warken zu Beginn ihrer Rede. Sie wolle dies als Zeichen der Wertschätzung des Berufsstandes verstanden wissen. Auch sei ein persönlicher Austausch immer besser, um teils unliebsame Positionen zu vermitteln und zu verstehen.

Die Erwartungen an die Reformpläne der Bundesgesundheitsministerin zur Stabilisierung und Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind groß. Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlich schwierigen Lage und eines massiven Apothekensterbens fordert die Apothekerschaft seit Langem bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Apothekenvergütung, das sogenannte Fixum, war zuletzt vor zwölf Jahren um 25 Cent auf 8,35 Euro angehoben worden. Eine weitere Anpassung ist aus Sicht der Standesvertretung ABDA längst überfällig.

Die schwarz-rote Koalition hat dies auch im Koalitionsvertrag festgelegt und eine Erhöhung auf 9,50 Euro in Aussicht gestellt, für Apotheken in strukturschwachen Gebieten waren 11 Euro versprochen. Doch diese Finanzspritze soll nun nicht mit der Reform kommen, wie Warken heute erklärte.

Grund ist die desolate finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im vergangenen Jahr belief sich deren Minus auf rund 6 Milliarden Euro, in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits auf 4 Milliarden Euro. Die Vorhaben im Koalitionsvertrag standen deshalb auch unter »Finanzierungsvorbehalt«. Genau dieser scheint nun eingetreten zu sein.

Angesichts der Finanznot in der GKV kann Warken zeitnah keine zusätzlichen Ausgaben vornehmen, wie sie betonte. »Aufgrund der schwierigen Haushaltslage ist dies vor dem Jahreswechsel nicht umsetzbar«, sagte sie. 2026 solle das Thema dann auf Wiedervorlage kommen, sobald die Finanzlage der Kassen wieder stabiler ist. »Ihre Interessen in Sachen Fixum sind berechtigt. Die Nowendigkeit für die Anhebung teile ich , dafür setze ich mich ein«, versprach die Ministerin. Einen konkreten Termin konnte sie aber nicht nennen.

ABDA-Präsident Thomas Preis hatte im Vorfeld des Apothekertags erneut die wirtschaftliche Not der Vor-Ort-Apotheken skizziert. »Dieser Branche geht es nicht gut«, betonte er vor dem Hintergrund der Ergebnisse des diesjährigen Apothekenklima-Indexes. Er hatte die Ausgaben für die Vergütungserhöhung mit rund 1 Milliarde Euro beziffert. Während die Honorarerhöhung nun vorerst ein unerfüllter Wunsch bleiben wird, gibt es bei den anderen Forderungen der Apothekerschaft grünes Licht.

So versprach Warken etwa eine Anpassung der Skonto-Regelung, die sie per Verordnung sofort umsetzen wolle. Die aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) erfolgte Deckelung der Skonti auf die Höhe der maximalen Großhandelsmarge von 3,15 Prozent hatte den Apotheken erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursacht.

Mehr Kompetenzen, mehr Verantwortung

Auf der Haben-Seite kann die Apothekerschaft eine angekündigte Erweiterung ihrer Aufgabenbereiche verbuchen. Die von der ABDA im April im sogenannten Zukunftskonzept geforderte »Ergänzung des derzeitigen apothekerlichen Leistungskatalogs um weitere Aufgaben in der Primärversorgung und Prävention« soll fast komplett umgesetzt werden.

Allem voran steht hier etwa die schon lange gehegte Forderung nach eine erleichterten Arzneimittelabgabe. So sollen etwa Stammpatienten und chronisch kranke Menschen im Notfall auch ohne vorliegendes Rezept ihre benötigten Medikamente bekommen. Auch im Fall von Lieferengpässen sollen Apotheken mehr Spielraum bekommen, um die Patientinnen und Patienten adäquat versorgen zu können, versprach Warken. Mehr leisten dürfen sollen die Apotheken auch im Bereich Prävention: Neben Impfungen sollen sie etwa auch Screenings, zum Beispiel auf kardiovaskuläre Risikofaktoren anbieten dürfen. Die Vergütung dieser neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sollen die Apotheken künftig direkt mit den Kassen abrechnen.

Mehr Geld für Nacht- und Notdienste

Besser vergütet werden sollen künftig die Nacht- und Notdienste. Die Finanzierung soll über den bisherigen pDL-Zuschlag erfolgen, der künftig für die Notdienste eingesetzt werden soll. »Dadurch verdoppelt sich die Notdienstvergütung«, erklärte Warken. Zudem sollen künftig auch Teilnotdienste honoriert werden können.

Seit 2022 werden die pDL über einen Zuschlag von je 20 Cent pro Packung auf Rx-Medikamente finanziert, rund 150 Millionen Euro pro Jahr fließen so in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Mittlerweile haben sich in diesem Fonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) dafür mehr als 500 Millionen Euro angesammelt, die von den Apotheken nur zögerlich abgerufen werden. Denn bislang fehlt es in den meisten Offizinen an Zeit und Kapazitäten, diese zusätzlichen Leistungen anzubieten.

Die Krankenkassen haben angesichts der prekären Finanzlage längst ein Auge auf den Fonds geworfen und fordern, die Gelder anderwärtig einzusetzen. Warken versprach, für die Verwendung des pDL-Topfes mit der Apothekerschaft eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Vertretungsbefugnis für PTA

Was das Damoklesschwert einer »Apotheke light« betrifft, der von den Apothekern ungeliebten Reformidee von Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD), einen Apothekenbetrieb lediglich in Präsenz einer PTA zu ermöglichen, so ist es dies zwar entschärft, aber nicht beseitigt. Warken möchte den PTA-Beruf mittels einer zweijährigen Fortbildung dahingehend ausbauen, dass so qualifizierte PTA den Status vergleichbar eines Pharmazieingenieurs erhalten. Letztere waren aufgrund ihrer Kompetenz vertretungsberechtigt. Das Berufsbild des Pharmazieingenieurs stammte aus der ehemaligen DDR und wurde nach der Wiedervereinigung abgeschafft. Nun dient es mit seiner erweiterten Kompetenz anscheinend als Vorbild, um einen Apothekenbetrieb auch ohne Präsenz einer Apothekerin oder eines Apothekers gewährleisten zu können. Die Vertretungsbefugnis der PTA solle aber nur sehr begrenzt möglich sein, kündigte Warken an. 

Konkrete Zusagen gab Warken des Weiteren beim Thema Versand beziehungsweise Umsetzung des Rx-Rabatt-Verbots. Hier sollten gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten besser ausgeschöpft werden, unterstrich sie. »Das Thema nehme ich sehr ernst«, so Warken. »Die Instrumente, die wir haben, sollten wir gemeinsam nutzen. Und dort wo nachgesteuert werden kann, sollten wir das auch tun.«

Darüber hinaus versprach die Ministerin, Null-Retaxationen abzuschaffen, die Apotheken-Öffnungszeiten zu flexibilisieren und Bürokratie in Form von lästigen Dokumentationspflichten abzubauen. Zudem soll die Rezeptur in Apotheken-Filialverbünden zentral erfolgen können.

»Die Apothekenreform wird zu den ersten Gesetzen gehören, die wir im BMG auf den Weg bringen werden.«, versprach die Ministerin. »Ich möchte etwas erreichen für die Apothekerinnen und Apotheker – und zwar mit Ihnen zusammen«, bekräftigte sie.

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