Pharmazeutische Zeitung online
Honorar, Rabatte und Retaxationen 

Eine Frage des Geldes 

Viele Apotheken ringen um ihre wirtschaftliche Existenz. Trotzdem hat die Bundesregierung einer finanziellen Soforthilfe vorerst eine Absage erteilt. Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) gab es daher gleich mehrere Anträge, die sich mit Honoraren, Rabatten und Retaxationen befassen. 
PZ
17.09.2025  17:22 Uhr

Auch wenn Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestern einer Soforthilfe für Apotheken eine Absage erteilte, bleiben die Apotheken dabei, dass es ohne mehr Geld pro Rx-Packung nicht geht. Ohne Gegenstimme votierten die Delegierten im Sinne eines Antrags aus dem ABDA-Vorstand, der den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auffordert, »die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Apothekenfixums auf mindestens 9,50 Euro als Sofortmaßnahme zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Apotheken schnellstmöglich umzusetzen«. Dabei sei die Gleichpreisigkeit zu erhalten.

Uneinig waren sich die Delegierten zunächst beim Thema Notdienstgebühr, genauer: bei der zeitlichen Definition von (Teil-)Notdiensten. Ein Antrag der Kammer Hessen fordert, die Erhebung der Notdienstgebühr auch außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten, also während der regulären Schließungszeiten der Apotheke, zu ermöglichen. Dies könne für Patienten irreführend sein; im Zweifel sei für diese nicht ersichtlich, ob die Apotheke regulär oder im Notdienst geöffnet sei, so die Kritik.

Zuvorderst müssten Definitionen her. Dies folgte in Form eines Änderungsantrags, nach dem die Definition auf §6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) beruhen soll. Diesem stimmten die Delegierten mehrheitlich zu. Grünes Licht gab es dann auch für den Antrag, den Zuschuss für erbrachte Notdienste auch auf Teilnotdienste zu erweitern. Dass Teilnotdienste zukünftig honoriert werden sollen, ist in den Eckpunkten zur geplanten Apothekenreform vorgesehen. 

Ruinöse Forderungen der Kassen 

Die Kammer Hessen brachte zudem einen Antrag in die Hauptversammlung ein, in dem eine gesetzliche Regelung gefordert wird, mit der die Apotheken für die Einhaltung der Rabattverträge honoriert werden. Zur Begründung sagte Kammervize Schamin Eckert, dass seit Einführung der Rabattverträge im Jahr 2007 die Apotheken mit erheblichem Aufwand die Verträge einhielten und damit der GKV etwa 5 Milliarden Euro jedes Jahr einsparten.

»Diese Einhaltung und Durchsetzung der Verträge wollen wir honoriert bekommen«, so Eckert. Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie bei der ABDA, wandte ein, dass es ungünstig sei, Einzelforderungen zu stellen. Besser sei es, mit einer Gesamtstrategie zur Honorierung an die Politik heranzutreten. Dieser Argumentation folgte die Hauptversammlung und ging ohne Abstimmung zum nächsten Antrag über.

Ein gemeinsamer Antrag von Apothekerkammer und Apothekerverband Westfalen-Lippe forderte den Gesetzgeber dazu auf, das finanzielle Risiko bei der Arzneimittelbeschaffung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung zu begrenzen. Es passiere zu oft, dass sich Apotheker aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren mit existenzbedrohenden Forderungen der Kassen konfrontiert sehen. 

Christian Fehske von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erzählte zur Begründung des Antrags aus seiner eigenen Tätigkeit. Der Approbierte streitet aktuell mit der AOK über zwei Nullretaxationen in Höhe von insgesamt 88.000 Euro. »Wir haben für eine krebskranke Patientin ein Importarzneimittel aus dem Ausland beschafft. Die Beschaffung hat zeitweise vier Wochen gedauert. Während dieser Beschaffung ist die Patientin leider verstorben. Mein Vergütungsanspruch entsteht erst im Moment der Abgabe. Wenn die Patientin stirbt, bevor ich die Abgabe vornehmen kann, habe ich keine Chance«, erzählte Fehske. Die Delegierten reagierten mit Applaus auf Fehskes Erzählung und nahmen den Antrag mit großer Mehrheit an. 

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