Einblick in Krankenakte oftmals schwierig |
Fast 15 Prozent aller befragten Bürgerinnen und Bürger gaben in der Online-Befragung an, den durch das Patientenrechtegesetz gesetzlich geregelten Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte gar nicht zu kennen. / © Imago Images/Shotshop
Viele Patientinnen und Patienten haben Probleme, wenn sie Einblick in ihre Krankenakte nehmen wollen. Das zeigen die Ergebnisse einer Online-Befragung des Marktforschungsinstitutes Bilendi im Auftrag des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und des AOK-Bundesverbandes mit knapp 3300 Teilnehmenden.
Patienten müssten teilweise große Anstrengungen unternehmen, um ihre Akte zu erhalten, benötigen Unterstützung Dritter oder bekommen keine vollständigen Unterlagen. Demnach hatten knapp ein Drittel der Befragten schon mindestens einmal eine Krankenakte für sich oder für Angehörige angefordert. Insgesamt knapp 30 Prozent dieser Befragten benötigten juristische Unterstützung (9 Prozent) oder Unterstützung von ihrer Krankenkasse (20 Prozent), um die Akte zu erhalten.
Fast 15 Prozent aller befragten Bürgerinnen und Bürger gaben an, den durch das Patientenrechtegesetz gesetzlich geregelten Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte gar nicht zu kennen. 22 Prozent hatten ihre Akte oder die Akte eines Angehörigen schon einmal nach einem Krankenhausaufenthalt angefordert, 28 Prozent bei einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt. Insgesamt hatten 31 Prozent der Teilnehmenden schon einmal eine Krankenakte oder mehrere Akten im ambulanten oder stationären Bereich angefordert.
Über die Hälfte dieser Menschen erhielt ihre Krankenakte nur nach erneutem Nachfassen – 29 Prozent auf einmalige Nachfrage, 23 Prozent erst nach mehrfacher Nachfrage. 7 Prozent scheiterten komplett und wurden abgewiesen. Bei einem Zehntel der Befragten war die Dauer bis zum Erhalt der Akte problematisch, sie mussten länger als sechs Monate auf ihre Unterlagen warten. Meist sei es aber deutlich schneller gegangen: 53 Prozent erhielten ihre Patientenakte innerhalb einer Woche, 37 Prozent innerhalb eines Monats. 16 Prozent der Befragten erklärten, dass die erhaltene Akte aus ihrer Sicht nicht vollständig war. Am häufigsten fehlten Befunde (8 Prozent) oder Laborwerte (4 Prozent), aber die Teilnehmenden berichteten vereinzelt auch über andere fehlende oder fehlerhafte Unterlagen.
»Patientinnen und Patienten sind auf zeitnahe und vollständige Patientenakten angewiesen – nicht nur für ihre laufende Behandlung, sondern auch zur Überprüfung der Richtigkeit, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, Arztwechseln oder Umzügen«, betonte Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. »Da die elektronische Patientenakte derzeit nur Zusammenfassungen und keine vollständigen Behandlungsdetails enthält, bleibt die Anforderung der vollständigen Akte für die sichere Versorgung auch zukünftig unverzichtbar«. Die Ergebnisse der Befragung würden zeigen, dass es bei diesem Thema nach wie vor hohe Hürden gebe. Die Probleme beim Erhalt ihrer Akte könnten insbesondere für Betroffene von Behandlungs- oder Pflegefehlern eine große Belastung darstellen.
Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes müssen die nach wie vor bestehenden Vollzugsdefizite bei der Einsicht der Patientinnen und Patienten in ihre Akte durch Nachbesserungen im Patientenrechtegesetz behoben werden: »Es braucht vor allem rechtliche Konsequenzen für den Fall, dass die komplette Einsichtnahme grundlos verwehrt wird. Darüber hinaus sollte gesetzlich geregelt sein, wie die Patientenakte aufzubereiten ist, um insbesondere Nachbehandelnden einen schnellen Überblick über durchgeführte Behandlungen und deren Ergebnisse zu ermöglichen«, forderte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
In ihrem aktuellen Positionspapier zur Verbesserung der Patientenrechte fordert die AOK zudem, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2023 zur kostenlosen Bereitstellung der ersten Kopie der Patientenakte nunmehr schnell in nationales Recht überführt wird: »Die Berücksichtigung des Themas in einem aktuellen Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium ist ein richtiger Schritt zur Umsetzung«, so Reimann.