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Arzneimittelmangel

Ein Honorar für die Vorratshaltung

Kurz vor der Sitzung des Bundesrats, der am morgigen Freitag das sogenannte Lieferengpass-Gesetz auf seiner Agenda hat, ist ein weiterer Länderantrag reingeflattert. Nordrhein-Westfalen und Bayern schlagen eine Aufstockung der Lager samt Vergütung vor.
Jennifer Evans
11.05.2023  14:00 Uhr

Am morgigen Freitag steht im Bundesrat die erste Beratung des sogenannten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) auf der Tagesordnung. Im Vorfeld waren bereits viele Anträge der Länder dazu eingegangen, die meisten zielten auf die Unterstützung der Vor-Ort-Apotheken ab. In seiner Beschlussempfehlung hatte dann der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dem Plenum der Länderkammer geraten, Stellung zu dem Gesetzentwurf zu nehmen.

Kurzfristig ist am heutigen Donnerstag noch ein weiterer Antrag aus Nordrhein-Westfalen und Bayern dazugekommen, der der PZ vorliegt. Darin geht es darum, eine weitere Lösung zu prüfen, um eine schnelle Entlastung in die derzeit so angespannte Versorgungslage zu bringen. Konkret schlagen die Antragsteller vor, auf Handelsstufen Vorräte für versorgungsrelevante Arzneimittel anzulegen, insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel. Dabei soll auch »eine kostendeckende und auskömmliche Vergütung, unter anderem von Beschaffung, Lagerhaltung und soweit erforderlich Lagerumwälzung, vorgesehen werden«, heißt es.

Kurzfristige Entspannung gefragt

NRW und Bayern argumentieren damit, dass mit dem geplanten ALBVVG zwar mittel- bis langfristig eine Entlastung in den Markt kommen wird, es aber für die Versorgungslage im kommenden Herbst und Winter noch keine Entspannung bringen wird. Daher fordern sie, die Lagerbestände flächendeckend aufzustocken – samt Puffer. Denn die arzneimittelrechtlich vorgeschriebenen Vorhaltekapazitäten seien in der aktuellen Versorgungssituation »nicht mehr ausreichend«, heißt es zur Begründung. Die Zusatzvorräte sind demnach »als Ergänzung zu der im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Bevorratung im Rahmen der Rabattvertragsvergabe bei pharmazeutischen Unternehmen sowie bei Krankenhausapotheken« zu verstehen.

Auf diese Weise schlagen weder eine erhöhte Nachfrage noch Lieferkettenabbrüche sofort auf die Arzneimittelversorgung durch, meinen die Antragsteller. Zudem erhöhe sich im Falle von Lieferengpässen damit die Reaktionszeit aller Akteure, heißt es. Was die Kosten angeht, regen NRW und Bayern eine Abstimmung zwischen den Akteuren im Arzneimittel- und Apothekenwesen, der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Bund an.

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