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Medikationsplan

Ein Hilfsmittel, mehr nicht

Der bundeseinheitliche Medikationsplan, auf den gesetzlich versicherte Patienten mit drei oder mehr Arzneimitteln in Dauereinnahme seit einigen Jahren ein Recht haben, ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Selbsterklärend ist er aber nicht, wie Untersuchungen zeigen.
AutorKontaktAnnette Mende
Datum 21.02.2020  13:48 Uhr

Vielen Patienten fällt es schwer, den Überblick über ihre Medikation zu behalten, vor allem wenn diese umfangreich ist. Eine mögliche Folge ist die Fehlanwendung von Arzneimitteln – mit allen negativen Konsequenzen für die Gesundheit des Patienten. Dies ist ein vermeidbares Risiko, das der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) minimieren soll. Er enthält in standardisierter Form eine Auflistung der dauerhaft eingenommenen Medikamente mit Wirkstoff- und Handelsnamen, Stärke, Darreichungsform, Einnahmezeitpunkt(en), Dosis, dem Grund der Anwendung sowie einem Freifeld für erläuternde Hinweise.

Für einen Apotheker dürfte damit alles klar sein. Für Patienten ist das jedoch nicht gesagt. Mehrere Untersuchungen aus der Zeit rund um die Einführung des BMP haben gezeigt: Wenn man ihn den Versicherten ohne weitere Erklärung vorlegt, missversteht die Mehrheit von ihnen die Angaben im BMP zwar nicht grundsätzlich, aber in einem nennenswerten Ausmaß.

Im »European Journal of Clinical Pharmacology« etwa zeigten Dr. Lea Botermann aus der Arbeitsgruppe von Professor Dr. Martin Schulz bei der ABDA und Kollegen, dass lediglich 43 Prozent einer Kohorte aus 40 allgemein-internistischen Patienten und 50 Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz den BMP richtig verstanden (DOI: 10.1007/s00228-016-2082-5). Alle Teilnehmer nahmen fünf oder mehr Arzneimittel in Dauertherapie ein, waren also medikationserfahren. Eine Mehrheit von 79 Prozent gab an, bereits eine Medikationsliste zu besitzen, entweder vom behandelnden Arzt oder selbst erstellt.

Dosetten falsch befüllt

Die Untersucher stellten den Patienten im Rahmen der Studie folgende Aufgabe: Sie sollten anhand eines Fake-BMP, auf dem sechs Verordnungen gelistet waren, exemplarisch Dosetten für die zwei Wochentage Montag und Dienstag mit den entsprechenden Arzneimitteln befüllen. Die Verordnungen entsprachen typischen Szenarien aus der Praxis mit verschiedenen Dosierungen und Einnahmezeitpunkten.

Trotz der vermeintlichen Eindeutigkeit des BMP unterliefen den Patienten dabei viele Fehler. So wurden etwa Arzneimittel einem falschen Einnahmezeitpunkt zugeordnet oder einzelne Dosen oder Medikamente gar nicht berücksichtigt. Die Fehlerquote der Teilnehmer bestimmten die Untersucher anhand des zuvor in einer Pilotstudie entwickelten ET-MP-Scores (Evaluation Tool to test the handling of the Medication Plan). 100 Prozent auf dem ET-MP bedeutete null Fehler, 90 Prozent wurde als Grenzwert für ein ausreichendes Verständnis des BMP angesehen. Diesen erreichten in der Auswertung 43 Prozent der Teilnehmer. Der durchschnittliche ET-MP-Wert lag bei 82 Prozent. Jüngere Personen und solche mit einem höheren Bildungsniveau schnitten dabei tendenziell besser ab als ältere und weniger gut ausgebildete Patienten.

Dieses Ergebnis bestätigte sich in einer weiteren Studie der gleichen Arbeitsgruppe, die ein Jahr später im Fachjournal »Pharmazie« erschien (DOI: 10.1691/ph.2017.7773). Die jeweils 50 teilnehmenden Patienten mit Typ-2-Diabetes beziehungsweise Herzinsuffizienz schnitten im Durchschnitt genauso ab wie die Teilnehmer der ersten Studie (durchschnittlicher ET-MP-Wert 83 Prozent). Nur 32 Prozent schafften aber einen ET-MP von mehr als 90 Prozent, obwohl auch in dieser Studie trotz der teilnehmenden Diabetiker keine »komplizierten« Arzneiformen wie Insulin-Pens auf dem Medikationsplan standen, sondern ausschließlich fest orale Darreichungsformen. Höheres Alter und niedrigeres Bildungslevel waren auch in dieser Kohorte mit einem schlechteren Verständnis der Anweisungen des BMP assoziiert.

Beratung ist essenziell

Obwohl der BMP ein wichtiges Hilfsmittel zur Verbesserung der korrekten Arzneimittelanwendung darstellt und die meisten Patienten in den Studien angaben, ihn auch gerne benutzen zu wollen, reicht er allein nicht aus, um alle Unklarheiten zu beseitigen, folgern die Autoren. Denn auch der Plan selbst und seine Handhabung müsse den Patienten von ihrem Arzt oder Apotheker erklärt werden. Das geschieht standardisiert derzeit etwa im Rahmen der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Ein Merkblatt für Patienten, das die Beratung unterstützen kann, steht auf der Website der ABDA zum Download zur Verfügung.

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