»Ein gutes Zeichen« |
Ev Tebroke |
21.08.2024 12:12 Uhr |
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening wertet die Verzögerung als Beleg dafür, dass die Kritik der ABDA an dem geplanten Apotheken-Reformgesetz Wirkung zeigt. / Foto: IMAGO/Metodi Popow
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Apothekenreform ist wider Erwarten heute doch nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Wie ein Sprecher der Bundesregierung gegenüber der PZ bestätigte, werden heute nur Themen behandelt, die keiner weiteren Aussprache bedürfen. Gestern war bekannt geworden, dass das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) und das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am 21. August als Punkte mit Aussprachebedarf angeführt waren. Es gibt demnach noch weiteren Beratungsbedarf. Dieser scheint so groß zu sein, dass die beiden Gesetzesvorhaben heute gar nicht mehr besprochen werden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening wertet dies als »gutes Zeichen«.
»Die Apothekerschaft lehnt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Apotheken-Reformgesetz in der derzeitigen Fassung mit großer Vehemenz ab«, so Overwiening. »Wir gehen davon aus, dass im Kabinett unsere Argumente zum Strukturerhalt und zur Honorarverbesserung Wirkung zeigen. Offensichtlich gibt es innerhalb der Bundesregierung noch weiteren Beratungsbedarf. Das ist ein gutes Zeichen. Wir werden nicht müde werden, für Apotheken mit ständiger Präsenz einer Apothekerin oder eines Apothekers zu kämpfen. Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker ist keine Apotheke, sondern gefährdet die Patientensicherheit.«
Insbesondere die FDP hatte sich zuletzt gegen das Reformvorhaben von Lauterbach gestemmt. Vor allem die Pläne einer Apotheke ohne Apotheker wollen die Liberalen offenbar nicht mittragen. Das Bildungs- und Forschungsministerium (BMBF) hatte einen Leitungsvorbehalt eingelegt. Das Ressort von Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will es nicht zulassen, dass Apotheken künftig ohne Approbierte betrieben werden dürfen.
Der Kabinettstermin des ApoRG wurde nun bereits zum zweiten Mal gekippt. Ursprünglich sollte das Gesetzesvorhaben am 17. Juli beraten werden. Doch das FDP-geführte Bundesjustizministerium hatte Vorbehalte angemeldet. Minister Lauterbach hatte daraufhin den 21. August als Termin für den Kabinettsentwurf des ApoRG genannt. Die Bedenken der Koalitionspartner hat er aber offenbar unterschätzt. Nun bleibt abzuwarten, wann und ob das Gesetzesvorhaben überhaupt noch vom Kabinett beraten wird.