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Kommentar zum BMG/Google-Deal

Ein guter Tag für die Pressefreiheit

Für die Meinungs- und Pressefreiheit ist der heutige Mittwoch ein guter Tag. Das Landgericht München I schiebt dem umstrittenen Deal des Bundesgesundheitsministeriums mit Google zunächst einen Riegel vor. Allerdings wirft das Ganze auch grundsätzliche Fragen auf, findet PZ-Redakteurin Charlotte Kurz.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 10.02.2021  18:00 Uhr

Es hat historisches Potenzial was das Landgericht München I am heutigen Mittwoch verkündete: Der umstrittene Deal zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Google ist als Verstoß gegen das Kartellrecht zu bewerten. Die Urteile sind zwar nicht rechtskräftig und gelten vorläufig. Trotzdem sind sie ein gutes Zeichen für die Medienbranche. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt seit einigen Monaten die staatlichen Gesundheitsinformationen seines hauseigenen Portals prominent an erster Stelle der Google-Trefferliste anzeigen und schwächt so das Angebot anderer Informationsanbieter im Netz.

Damit soll nun Schluss sein. Spahn ist gezwungen, seine Inhalte aus den Infoboxen herauszunehmen. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro und damit die höchste Summe, die in einem Zivilprozess ausgesprochen werden kann. Peanuts könnte man sagen. Eine Viertel Million Euro Strafe sowohl für Google als auch für den Bund ist für beide nicht viel. Durchaus vorstellbar ist, dass die beiden Parteien es drauf ankommen lassen, nichts an der jetzigen Situation zu ändern und die Strafe einfach bezahlen. Damit wäre ein Haufen Steuergeld einfach so in den Sand gesetzt .

Aber abgesehen vom Bußgeld sendet das Urteil in erster Linie ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass auch ein Bundesministerium oder ein gewichtiger globaler US-Konzern nicht schalten und walten kann, wie es ihm beliebt. Die dritte Staatsgewalt, die Judikative, schiebt dem bunten Treiben hier einen Riegel vor. Und bunt ist hier ganz wortwörtlich gemeint. Denn das Urteil ist vielschichtig und wirft auch grundsätzliche Fragen auf: Zum einen betrifft es das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken, sind verboten. Damit sollen vor allem Verbraucher geschützt werden. Das muss wohl auch ein Jens Spahn noch lernen.

Die Entscheidung des Gerichts lässt aber vor allem die Medienwelt aufatmen. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass der Deal die Medien- und Meinungsvielfalt reduziere. Ein staatlicher Akteur kann sich also nicht einfach vordrängeln und sein eigenes Angebot, bezahlt von Steuergeldern, so platzieren, dass alle anderen Medienschaffenden leer ausgehen. Klar ist: Die Intention seriöse Gesundheitsinformationen anzubieten ist nicht per se schlecht. Für andere, ebenso zuverlässige private Portalbetreiber, die sich aber selbst finanzieren müssen, bedeutet der Deal aber schlichtweg Aufmerksamkeits-, Klickzahl- und damit auch finanzielle Einbußen.

Spahn selbst warnte immer wieder vor Google

Grundsätzlich ist der Urteilsspruch der Münchner Richterinnen und Richter auch erschreckend: Wieder einmal zeigt sich, wie mächtig Google ist. Wer Informationen möchte, googelt. Und klickt meist die erstbesten Ergebnisse an. Oder liest sich die Infobox, die auf Google selbst angezeigt wird durch und freut sich über das bunt unterlegte Angebot des US-Konzerns.  Ach ja, und die Daten werden auch gleich noch hinterlassen. Damit kann Google beim nächsten Besuch erfolgreich Migräne- oder Blasentee-Werbung schalten, erhöht seine Werbeeinnahmen und weiß am Ende besser über Krankheitsverläufe Bescheid als der eigene Hausarzt.

Ironischerweise warnte Spahn selbst zuletzt immer wieder vor der Datenkrake Google. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche im April 2019 betonte er beispielsweise, dass die Kassen weniger über ihre Versicherten wüssten, als Google. Und erst vergangenes Jahr, in einer Rede im Bundestag erklärte der Minister, dass er nicht verstehe, warum die Bereitschaft in der Bevölkerung existiere Google »die eigenen persönlichen Daten jeden Tag zur Verfügung zu stellen«.

Unheimlich ist, dass zu diesem Zeitpunkt der Deal mit Google schon unter Dach und Fach war. So heißt es, dass die ganze Idee von Google selbst stammt. Dem Vernehmen nach soll der Konzern im Sommer 2019 auf Spahn zugekommen sein. Google habe den Deal vorgeschlagen und das Ministerium die entsprechende Programmierung wissen lassen. Da mussten Spahns Leute nur noch nach Googles Pfeife tanzen und die Infos in die extra bereitgestellte Infobox einfügen. Dies stößt die ganz grundsätzliche Frage an: Wie gehen wir eigentlich mit Daten und der diesbezüglichen Macht der Digitalkonzerne um? Die Politik hat auf diese Fragen bislang noch keine guten Antworten gefunden. Und schlimmer noch, anstatt sich nachhaltige Lösungen zu überlegen, lässt sich die Bundesregierung lieber fleißig vor Googles Karren spannen. Sich dem Lobbyismus zu ergeben, war schon immer einfacher, als sich langfristige Strategien zu überlegen, wie wir mit der Digitalisierung und Datenbesitz umgehen wollen.

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