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EUDI-Wallet

EGK bis Ende 2026 auf dem Smartphone

Bis Ende 2026 sollen die EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern zentrale Ausweisdokumente wie elektronische Gesundheitskarten (EGK), Personalausweise und Führerscheine in digitaler Form über das Smartphone bereitstellen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 02.09.2025  17:00 Uhr

Die sogenannte European Identity Wallet (EUDI-Wallet) ist auf der Zielgeraden. Damit sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab Ende 2026 künftig EU-weit digital ausweisen können und zudem die Möglichkeit haben, ihre Identitätsdaten und amtlichen Dokumente digital zu speichern, zu präsentieren sowie mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen, erklärte das Bundesministerium des Innern (BMI) in einer Pressemeldung. 

Die staatliche digitale Brieftasche wird derzeit von der Bundesregierung entwickelt und soll kostenfrei verfügbar sein. Unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) arbeiten die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam an der Umsetzung.

Der Entwicklungsstart der EUDI-Wallet erfolgt im Rahmen der Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung, die im Februar 2024 im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, die EUDI-Wallet bis Ende 2026 mindestens einmal anzubieten. Um diese Vorgaben zu erfüllen, habe die Bundesregierung die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet in die Wege geleitet, so das BMI. Die Daten sollen dezentral gespeichert werden: Alle Daten bleiben auf dem Gerät und die Datenfreigabe erfolgt selektiv, das heißt die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden, welche Daten sie mit wem teilen. Ausstellende Behörden sollen keine Rückmeldung über die Nutzung der Nachweise erhalten.

Schrittweiser Rollout bis 2027 mit erweiterten Funktionen

Pflichtinhalte der EUDI-Wallet sind unter anderem der digitale Personalausweis, eine Möglichkeit zur Online-Identifikation, eine qualifizierte elektronische Signatur, rechtsverbindliche digitale Unterschriften oder die Nachweise von Berechtigungen, sogenannten Attributen, wie etwa die elektronische Gesundheitskarte (EGK), der Sozialversicherungsausweis, der Führerschein oder Bildungsnachweise.

Die staatliche EUDI-Wallet soll schrittweise bis 2027 mit kontinuierlich erweitertem Funktionsumfang nutzbar sein. Eine erste Kernfunktion der staatlichen EUDI-Wallet wird dabei die Identifizierung sein. Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, den Online-Ausweis auf das Smartphone zu übertragen und sich sicher und einfach auszuweisen. In Deutschland hat der Bundestag für 2025 rund 131 Millionen Euro zur Entwicklung und Einführung der Wallet eingeplant. Bis 2029 sollen insgesamt etwa 310 Millionen Euro in das Projekt fließen.

Um Bürgerinnen und Bürgern Wahlfreiheit zu geben und Innovation zu fördern, sollen neben der staatlichen EUDI-Wallet die Voraussetzungen für nicht-staatliche Anbieter geschaffen werden. So wird es auch Unternehmen, Stiftungen oder Forschungseinrichtungen möglich sein, eigene EUDI-Wallets zu entwickeln und in Deutschland anerkennen zu lassen, so das BMI.

Aktuell lässt sich in Deutschland lediglich der Personalausweis digitalisieren. Führerschein und elektronische Gesundheitskarte sind bislang nicht in die mobile Nutzung integriert. Dabei zeigt eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom: Rund 58 Prozent der Befragten wünschen sich, Ausweisdokumente digital auf dem Smartphone zu speichern. Im europäischen Vergleich landet Deutschland bei der digitalen Verwaltung derzeit nur auf Platz 21 von 27. Spitzenreiter wie Finnland, Malta und Estland verfügen bereits über deutlich weiterentwickelte E-Government-Systeme.

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