Pharmazeutische Zeitung online

Dienende Werbung

16.12.1996  00:00 Uhr

- Editorial

  Govi-Verlag Dienende Werbung   Am Ende eines Jahres läßt man die herausragenden Ereignisse der vergangenen Zeit gerne noch einmal Revue passieren. Wer darüber nachdenkt, was das Jahr 1996 für den Berufsstand gebracht hat, der wird sich an den August dieses Jahres erinnern, als das Bundesverfassungsgericht seine Leitentscheidung zu den Werbebeschränkungen für Apotheker veröffentlichte. Der Beschluß erregte auch außerhalb des Berufsstandes beträchtliche Aufmerksamkeit. Nicht nur Hersteller und Werbefachleute horchten auf, auch die allgemeine Presse reagierte und widmete dem Thema außerordentlich viele Berichte und Kommentare, obwohl es ja eigentlich nur um die Werbung für das Nebensortiment der Apotheken ging. Der Grund für das große Presse-Echo ist sicherlich nicht nur im Sommerloch zu suchen. Für mich spiegelt sich darin auch das Interesse der Öffentlichkeit am Erscheinungsbild und am Verkaufsgebaren der Apotheke wider.

Die Institution Apotheke ist für viele Menschen wichtig. Denn die Apotheke ist nicht irgendein Gesundheitsladen mit wöchentlich wechselnden Schnäppchenangeboten, sondern ein Ort des Vertrauens, wo man fachlich fundierten und von merkantilem Gewinnstreben unabhängigen Rat erhält. Ich bin fest davon überzeugt, daß die Mehrheit der Bevölkerung dies nicht nur zu schätzen weiß, sondern auch so erhalten sehen möchte.

Doch zurück zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts: Viel ist seither von den verschiedenen Seiten darüber diskutiert und geschrieben worden. Die Apothekerkammern der Länder und die Bundesapothekerkammer sind intensiv damit beschäftigt, die Entscheidung und weitere Folgeentscheidungen gemeinsam zu analysieren und die praktischen Konsequenzen für die Berufsordnungen eingehend zu prüfen. Ganz gleich, wie die Ergebnisse dieser Beratungen im einzelnen aussehen werden, an einigen Grundsätzen der Apothekenwerbung wird sich nichts ändern:

1. Arzneimittelwerbung außerhalb der Apotheke ist und bleibt verboten.

2. Unangemessene oder übertriebene Werbung wird auch zukünftig nicht erlaubt sein.

3. Werbebeschränkungen für Apotheker sind nicht dazu da, den Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln. Ihr einziges Ziel ist es, das Berufsbild des Apothekers im Interesse der Allgemeinheit zu schützen. Werbung darf - so das Bundesverfassungsgericht - das Vertrauen der Öffentlichkeit in die sachgerechte Wahrnehmung pharmazeutischer Berufspflichten nicht nachteilig beeinflussen.

Um es klar zu sagen: Ich bin nicht grundsätzlich gegen Werbung. Ich bin sogar ausdrücklich dafür, moderne Marketing- und Informationsmethoden für den Apothekenbetrieb einzusetzen - allerdings nur unter einer Voraussetzung: Werbung muß dem Heilberuf dienen. Unser gesetzlicher Auftrag ist es, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Dazu gehören auch bestimmte Dienstleistungen, die den Erfolg der Pharmakotherapie unterstützen. Wir sind Arzneimittelfachleute und Heilberufler. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß wir unser Einkommen durch den Handel mit Arzneimitteln verdienen.

Werbung muß unseren heilberuflichen Ansprüchen genügen, ja muß sich ihnen unterordnen. Die Verantwortung für die Werbung wird zukünftig mehr als bisher beim einzelnen Kollegen liegen. Vergessen wir dabei nicht: Das Bild, das die Öffentlichkeit (und die Politik) von den Apothekern hat, zeichnen wir selbst. Deswegen ist es für die Zukunft des Berufsstandes entscheidend(!), daß wir verantwortungsvoll und bedacht mit dem Instrument Werbung umgehen.

Ich bin davon überzeugt, daß sich die überwiegende Mehrheit der Apotheker in erster Linie als Heilberufler und erst an zweiter Stelle als Kaufmann versteht. Und ich zweifele nicht an einem breiten und unumstößlichen Konsens unter uns Apothekern, daß wir unseren gesetzlichen Auftrag weiterhin verantwortungsvoll erfüllen wollen. Dies wird sich auch in der Art, wie wir werben, widerspiegeln. Daher sehe ich die Entscheidungen des Verfassungsgerichts durchaus auch positiv, denn sie geben uns die Chance, der Gesellschaft einmal mehr unsere Heilberuflichkeit zu beweisen.

In wenigen Wochen findet in Davos der 27. Internationale Fortbildungskurs der Bundesapothekerkammer statt. Im Rahmen des Kongresses haben wir eine berufspolitische Veranstaltung zum Thema "Marketing contra Heilberuf?" geplant. Ich freue mich darauf, dieses Thema nicht zuletzt unter dem Eindruck der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihnen zu diskutieren.

Daß auch regelmäßige und niveauvolle Fortbildung zum Selbstverständnis des Heilberuflers gehört, ist für die meisten von uns eben auch eine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie Zeit und Interesse haben, Ihr Wissen zur Pharmakotherapie von Atemwegs- und HNO-Erkrankungen wieder auf den neuesten Stand zu bringen, so kann ich Ihnen den Kongreß in Davos, dessen Programm der Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer sorgfältig zusammengestellt hat, nur empfehlen. Ich jedenfalls freue mich auf Davos und hoffe, Sie dort begrüßen zu dürfen.

Dr. Hartmut Schmall

Präsident der Bundesapothekerkammer

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