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Aut idem - nicht um jeden Preis!

03.12.2001  00:00 Uhr

Aut idem - nicht um jeden Preis!

Seit vielen Jahren fordern die Apotheker eine umfassende Aut-idem-Regelung bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln. Es gab immer wieder Politiker, die dies in netten Grußadressen befürworteten, dann aber keine Taten folgen ließen. Im Herbst dieses Jahres hat sich erstmals eine Bundesregierung bereit gefunden, entsprechende gesetzliche Regelungen in den Bundestag einzubringen.

Im Entwurf für das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) ist vorgesehen, dass - wenn der Arzt dies nicht per Kreuz auf dem Verordnungsblatt verbietet - der Apotheker unter den wirkstoffgleichen Arzneimitteln ein preisgünstiges auswählen soll. Der als preisgünstig bezeichnete Auswahlbereich beinhaltet dabei das untere Drittel des Preisspektrums, aber mindestens fünf Arzneimittel. Mit dieser "Kästchenumkehr" wäre uns auch im Tagdienst möglich, was wir seit Jahren im Nacht- und Notdienst ohne jegliche Zwischenfälle praktizieren: die Verbesserung der Versorgungssituation der Patienten durch sofortige Abgabemöglichkeit!

Gegen diese geplante Regelung laufen interessierte Kreise seit mehr als zwei Monaten Sturm. Ein ähnlicher Aufschrei war bei Importen nie zu hören. Unter dem massiven Druck von Industrie und Ärzten planen die rot-grünen Gesundheitspolitiker nun, die in dem AABG-Entwurf vorgesehene Aut-idem-Regelung so zu modifizieren, dass sie de facto zu einer Mogelpackung degeneriert. Zwei Punkte sind besonders heikel:

Durch einen Änderungsantrag soll die im Gesetzentwurf vorgesehene Auswahlregelung so spezifiziert werden, dass das ausgewählte Arzneimittel im Vergleich zum verordneten nicht nur bezüglich Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform gleich oder vergleichbar sein muss.

Weiterhin soll der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen die Gruppen vergleichbarer Darreichungsformen festlegen. Eine solche Einstufung nimmt zwar die ABDATA schon seit 1989 vor, aber wenn dies zukünftig der Bundesausschuss machen soll, vermutlich mit Unterstützung der ABDATA, dann dient dies der Rechtssicherheit.

Gravierender ist ein weiterer Änderungsantrag, demzufolge der Apotheker das verordnete Arzneimittel nur dann durch ein anderes ersetzen darf, wenn der Arzt nicht bereits selbst in dem preisgünstigen Auswahlbereich verordnet hat. Anders gesagt: Bei einer derart umgestalteten Regelung stünde zwar noch Aut idem drauf, es wäre aber nicht mehr drin. Faktisch würde unter einer solchen Rahmenvorgabe Aut idem durch den Apotheker überhaupt nicht stattfinden.

Die Ärzte würden, angereizt durch die Industrie und von ihr gesponserter Software, stets selbst im Auswahlbereich verordnen und damit Aut idem ausschließen. Dem Patienten könnte die verbesserte Versorgungslogistik nicht geboten werden, denn ob der Arzt oder der Apotheker in das untere Drittel des Preisspektrums wechselt, ist ein erheblicher Unterschied: Der Arzt geht in das untere Preisdrittel, ohne die Marktverfügbarkeit der Präparate zu kennen. Wir haben bereits heute bei etwa 10 Prozent der Generikaverordnungen Lieferdefekte, weil die Ärzte in immer kürzeren Abständen und oft wegen Pfennigdifferenzen zu immer exotischeren und nicht verfügbaren Generika wechseln.

Mit dieser geplanten Änderung würde die Zahl der Lieferdefekte potenziert und die Arzneimittelversorgung in der Apotheke chaotisiert. Dafür wollen und können wir keine Verantwortung übernehmen.

Wir wollen Aut idem. Aber nicht um jeden Preis und auf keinen Fall als Mogelpackung!

Hermann S. Keller
Vorsitzender des
Deutschen Apothekerverbandes
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