Pharmazeutische Zeitung online

Jobkiller

16.11.1998  00:00 Uhr

- Editorial

Govi-Verlag

Jobkiller

von Hartmut Morck,
PZ-Chefredakteur

Der Schock sitzt tief. Fast überfallartig wurden die Leistungserbringer, auch die Apothekerschaft, von dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Solidarität der Gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes (GKV-SolG) überrascht.

Wieder einmal soll nach dem schon unter Seehofer praktizierten Muster der Arzneimittelbereich zur Spardose der GKV werden. Die von den meisten Sozialexperten geteilte Meinung, daß die Gesetzliche Krankenversicherung kein Ausgaben-, sondere ein Einnahmenproblem hat, hat sich bei der rot-grünen Koalition offensichtlich beim Verfassen dieses Gesetzes noch nicht herumgesprochen, denn das GKV-SolG ist ein klassisches Kostendämpfungsgesetz und kann durchaus mit seinen Vorgängern konkurrieren.

Sollte das Gesetz mit dem vorgesehenen Arzneimittelbudget auf der Basis von 1996 minus 4,5 Prozent am 18. Dezember im Bundesrat verabschiedet werden - bei den Mehrheitsverhältnissen wahrscheinlich - dann würde jede einzelne Apotheke nach den Berechnungen der ABDA mit einem Rohertragsverlust von etwa 50.000 DM dieses Sparpaket finanzieren. Das als Stärkung der Solidarität zu interpretieren, fällt schwer.

Es wäre aus meiner Sicht falsch, wie bei den Vorgängergesetzen häufig geschehen, dieses Gesetz nach dem Motto "Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde" gelassen auf sich zukommen zu lassen. Denn diese Suppe, um im Bild zu bleiben, wurde zu schnell gekocht, ist zu scharf gewürzt und angebrannt. Auch kalt wird sie keinem schmecken. Und auslöffeln müssen sie in erster Linie die Apotheker, die Pharmaindustrie und der Großhandel. Vielleicht aber auch der Versicherte: Denn unter Umständen könnten die geringeren Belastungen der Patienten durch die Senkung der Zuzahlungen an anderer Stelle wieder kompensiert werden. Die neue Festbetragsregelung des GKV-SolG, nach der der Festbetrag den höchsten Abgabepreis des unteren Drittels des Preisspektrums der jeweiligen Festbetragsgruppe nicht übersteigen darf, birgt den fatalen Automatismus einer Preissenkungsspirale in sich, dem sich die Pharmaindustrie, wenn sie gut beraten ist, nicht beugen sollte.

Würden die Preise also bei der neuen Festlegung der Festbeträge nicht gesenkt, müßten die Patienten die Preisdifferenz zum Festbetrag zahlen. Das heißt, was der Gesetzgeber durch Zuzahlungssenkung dem Versicherten geschenkt hat, muß er unter Umständen bei den Festbetragsarzneimitteln mehr zahlen. Auch nicht unbedingt als Stärkung der Solidarität zu interpretieren.

Schwerer wiegt aber nach meiner Meinung die Tatsache, daß die Umsatzverluste bei den Apotheken nicht mehr durch Rationalisierungen kompensiert werden können. Es wird zweifellos zu Entlassungen, das heißt zu Rationierungen kommen müssen, mit der Folge einer Minderung der Versorgungsqualität im Arzneimittelbereich. Damit wird ein mittelständischer Gewerbezweig nachhaltig geschwächt.

Von der im Wahlkampf angekündigten Stärkung der neuen Mitte ist für die Apotheken bereits beim ersten Gesetz nichts übriggeblieben. Darüber hinaus wurden wenige Tage nach der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder einige seiner Aussagen durch dieses Gesetz bereits konterkariert. Vor dem Bundestag hatte Schröder angekündigt: "Jede Maßnahme, jedes Instrument kommt auf den Prüfstand, ob es vorhandene Arbeit sichert oder neue Arbeit schafft. Und wir wollen uns jederzeit, nicht erst in vier Jahren, daran messen lassen, in welchem Maße wir zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen."

Das GKV-SolG war wohl kaum auf diesem Prüfstand. Vielleicht ist aber auch die Meßlatte, die sich die Regierung gesetzt hat, so niedrig, daß entlassene Apothekenmitarbeiter nicht zählen. Top

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