Pharmazeutische Zeitung online

Mitmachen ist angesagt

14.09.1998  00:00 Uhr

- Editorial

Govi-Verlag

Mitmachen ist angesagt

von Gerhard Reichert
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des DAV und Vorsitzender des BAV Bayerischer Apothekerverband

Andere Länder beneiden uns um die "Qualität" unseres Systems der Arzneimittelversorgung. Die konstitutiven Systemelemente der deutschen Arzneimittelversorgung sind die Bindung des Arzneimittels an die öffentliche Apotheke, das Verbot von Fremd- und Mehrbesitz, der einheitliche Apothekenabgabepreis und – notabene! – die saubere Trennung der Vertriebswege für die ambulante und stationäre Versorgung. Diese Systemelemente bedingen sich gegenseitig – der Verzicht auf ein Element würde alle anderen gefährden.

Mit der Novellierung der Arzneimittelpreisverordnung und des Arzneimittelgesetzes sind in diesem Jahr zwei wichtige Eckpfeiler unseres Systems stabilisiert worden. Die Einhaltung einer sauberen Trennung der Vertriebswege läßt jedoch zu wünschen übrig. Die Kennzeichnung der Krankenhausware ist nicht durchgängig, nicht lückenlos und zum Teil so halbherzig, daß mit einem Scherenschnitt wieder ganz normale Offizinware entsteht. "Gelegenheit macht Diebe", sagt ein Sprichwort, und die Diebstahlsgefahr wird am wirksamsten gemindert, wenn man die Gelegenheiten reduziert. Das ist wirksamer als Gesetzesverschärfungen, Strafandrohungen und juristischer Stacheldrahtverhau.

Wir wollen keine "graue Ware" und wollen nicht in einer symptomatischen, sondern einer kausalen Therapie an das Problem heran. Wir appellieren deshalb an alle pharmazeutischen Hersteller: Machen Sie mit bei der konsequent getrennten Packungskennzeichnung! In Gesprächen mit Herstellern und Industrieverbänden haben wir dazu Eckpunkte erarbeitet und praktikable Möglichkeiten aufgezeigt:
  • "Krankenhausware" und "Offizinware" muß eine jeweils eigene Pharmazentralnummer erhalten. Eine conditio sine qua non.
  • Präparate, die für die Krankenhausversorgung bestimmt sind, sollten auch in jedem Einzelfall deutlich auf der Umverpackung, dem Beipackzettel und dem Blister oder Behältnis mit dem Hinweis "Klinikverpackung" gekennzeichnet sein. Eine Banderole mit dem Aufdruck "Klinikverpackung" ist ein untaugliches Feigenblatt.
  • Die Tablettenzahl oder Füllmenge sollte zwischen Krankenhaus- und Offizinware unterschiedlich sein. Es ist in vielen Fällen unproblematisch, bei der Beblisterung für den einen Bereich zum Beispiel acht und für den anderen zehn Tabletten vorzusehen.

Es gibt bereits eine Reihe von Herstellern, die sich unserem Appell spontan angeschlossen haben und die getrennte Packungskennzeichnung weitestgehend praktizieren. Das ist ein lobenswert partnerschaftliches Verhalten. Wir nehmen dies nicht schweigend als Selbstverständlichkeit zur Kenntnis, sondern nennen die Namen ganz konkret nach dem Motto "Gutes tun und darüber reden!" In der PZ der nächsten Woche können Sie dazu mehr erfahren, und ich verspreche Ihnen, daß dies fortgesetzt wird. Meine Damen und Herren von der Industrie: Mitmachen ist angesagt!

Unser Appell geht gleichermaßen an den pharmazeutischen Großhandel, an all jene, die über Krankenhausware verfügen und an unsere Kolleginnen und Kollegen in der Offizin: Lehnen Sie Kauf oder Verkauf von grauer Ware ab.

Einige wenige riskieren für die "schnelle Mark" unser weltweit als vorbildlich anerkanntes System. Dem gilt es, entschlossen entgegenzutreten.

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