Pharmazeutische Zeitung online

Auflösungserscheinungen

18.08.1997  00:00 Uhr

- Editorial

Govi-Verlag

Auflösungserscheinungen

von Hartmut Morck,
PZ-Chefredakteur

Mit der Ankündigung, daß die AOK Hamburg und Berlin "erstmalig in diesen Wochen für das Kalenderjahr 1996 Beiträge erstatten", schreiten die Auflösungserscheinungen des solidarischen und paritätisch finanzierten Krankenversicherungssystems weiter voran.

Zwar bemüht sich die AOK Hamburg in einer Pressemeldung, die Rückerstattung als eine Erprobungsregelung herunterzuspielen und sie sogar als Unterstützung des Prinzips der solidarischen Krankenversicherung zu verkaufen, aus dem Pressetext ist aber zwischen den Zeilen deutlich herauszulesen, welches Ziel die Rückerstattung haben soll: Die AOK möchte Anreize schaffen, um die Versicherten zum Bleiben in der Krankenkasse zu bewegen.

Mit Solidarität hat das allerdings nichts mehr zu tun. Denn Solidarität bedeutet, auch in der AOK-Pressemitteilung: Versicherte mit höherem Einkommen stehen ein für diejenigen mit niedrigem Einkommen, Junge für Ältere, Gesunde für Kranke. Wenn die AOK dieses Prinzip befolgen würde, dann frage ich mich, was das mit Solidarität zu tun hat, wenn sie dem jungen, gutverdienenden gesunden Mitglied einen Monatsbeitrag als Prämie zurückzahlt? Die Antwort ist jedem logisch Denkenden klar: Nichts! Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, ob die AOK mit solchen Bonusregeln ihre Mtgliederstruktur von großen Risiken, also alten und kranken Versicherten, reinigen möchte, natürlich vorläufig nur in einer Erprobungsregelung.- Vielleicht klappt es ja!

Dazu kommt noch eine andere Besonderheit dieses Rückerstattungssystems: Zurückbezahlt wird ein voller Monatsbeitrag bis zu 870 DM. Das heißt, der Versicherte bekommt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ausgezahlt. Ich hoffe, die AOK ist sich der steuerlichen Bewertung ihrer Maßnahme bewußt, abgesehen davon, daß hier die paritätische Finanzierung der Beiträge ad absurdum geführt wird. Strenggenommen, steht die Hälfte der Rückzahlung dem Arbeitgeber zu, und beide müßten diese Boni als Einnahmen versteuern. Ich kann nur hoffen, daß zumindest die Finanzbehörden dieser unsolidarischen Erprobungsregelung ein Ende bereiten, wenn die Aufsicht der Krankenkassen dies versämen sollte.

Ich habe volles Verständnis für die Reaktionen der Ersatzkassen, die damit gedroht haben, die Ausgleichszahlungen an die Ortskrankenkassen im Rahmen des Risikostrukturausgleiches zu stoppen. Zumindest sollten sie aus meiner Sicht um die Summe der Rückerstattungen gekürzt werden.

Es klingt schon grotesk, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Gerd Nachtigal, den Vorwürfen der Ersatzkassen mit der Äußerung begegnet: "Ein solcher einnahmeorientierter Solidarausgleich erfaßt eben nicht solche Elemente wie die Beitragsrückerstattung."

Boni lassen sich nur aus dem bezahlen, was man übrig hat. Wenn nichts übrig bleibt, werden sie aus den Ausgleichszahlungen des Risikostrukturausgleiches bezahlt. Ehrlicher wäre es, zu gestehen, daß mit solchen Regelungen knallharter Wettbewerb betrieben wird, um Mitglieder mit geringeren Risiken zu halten. Das Solidarprinzip wird also auf diese Weise dem Wettbewerb geopfert. Top

 

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