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Glaubensfrage

Datum 11.08.1997  00:00 Uhr

- Editorial

Govi-Verlag

Glaubensfrage

von Rainer Vollmer,
Bonner Korrespondent
der Pharmazeutischen Zeitung

In der Ärzteschaft findet derzeit eine Spaltung in einer Glaubens- und Finanzfrage statt: Kostenerstattung oder Sachleistung heißen die Alternativen. Nachdem der Gesetzgeber auch den Pflichtversicherten die Entscheidung für eine Kostenerstattung zugestanden und damit Privilegien der freiwilligen Krankenversicherten aufgehoben hat, war der Streitfall ab 1. Juli vorgezeichnet.

Sicherlich wurden viele Kassenärzte durch Kassenbürokratie übermäßig malträtiert: durch Formulare und aufwendige Verträge zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigung, durch Gesetze wie Budget- und Negativlisten. Dennoch bietet die Sachleistung auch Vorteile. Sie ist unkompliziert im Vertragsverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. Sie bietet für beide Seiten ein bestimmtes Maß an kontrollierter Sicherheit. Andererseits hat die Kostenerstattung Vorteile. Sie hebt auf eine engere Abstimmung der medizinischen Behandlung zwischen Arzt und Patient ab, sie ist frei von Zwängen der bürokratisch formulierten Wirtschaftlichkeit, sie öffnet Wege für eine individuellere Beziehung und Behandlung.

Diesen positiven Aspekten stehen natürlich auch einige negative Auswirkungen gegenüber. Nicht jeder kann mit der Kostenerstattung umgehen, nicht jeder Patient kann sie aus der Westentasche bezahlen, nicht alle medizinischen Behandlungen sind sinnvoll, die Oualitätssicherung könnte auf der Strecke bleiben.

Auch die Apotheker werden von diesen Systemauseinandersetzungen berührt. Denn mit der Kostenerstattung sollen sich die Patienten auch für Privatrezepte entscheiden. Wenn der Patient sie bezahlen kann und wenn er die Problematik überblickt, ist es gut so. Wenn er sich aber überraschen läßt von Preis und Leistung, dann beginnt bereits in der Offizin der Sturm der Entrüstung.

Da ist es notwendig zu wissen, was bei den Vertragssärzten passiert. So hat der Hartmannbund eine große Aktion vorbereitet. Ärzte sollen in ihren Wartezimmern einen Hinweis aushängen, in dem die Versicherten aufgefordert werden, sich als Privatpatienten behandeln zu lassen, nämlich durch Kostenerstattung. Der Patient erhält schriftliche Hinweise auf diese Form der Kostenabrechnung, und Arzt und Patient sollen einen vorformulierten Vertrag unterschreiben. Der Patient kann sich in diesem Vertrag auch für Privatrezepte entscheiden. Das wäre im Rahmen des Gesetzes. Passagen des Vertrages und des Wartezimmeraushangs sind es aber nicht mehr. Denn dem Versicherten wird suggeriert, daß er "eine Erstattung seiner Krankenkasse weiterhin" behält. Daß er "eventuell eine Selbstbeteiligung" tragen muß.

Und genau hier beginnt die Problematik. So wie im Hartmannbund-Text die Kostenerstattung dargestellt ist, wird der Patient in die Irre geleitet. Eine wahrscheinlich justitiable Werbung, denn in der Vergangenheit hat die Wirtschaft in Deutschland wegen ähnlicher Fälle viel Lehrgeld zahlen müssen. Der Verband der Ersatzkassen und die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten haben bereits protestiert.

Für die Apotheker aber auch eine höchst schwerwiegende Angelegenheit: Der von garantierten Zuzahlungen überraschte Patient wird seinen Ärger - oder seine Enttäuschung - in der Apotheke loslassen. Nicht nur, daß damit erheblicher Beratungsbedarf entsteht. Ein streitender Kunde ist schließlich nicht die beste Empfehlung. Etwas weniger Euphorie über die möglichen Veränderungen in der Arztpraxis würde der Sache dienlicher sein. Top

 

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