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Schlechtes Bild

04.08.1997  00:00 Uhr

- Editorial

Govi-Verlag

Schlechtes Bild

von Dr. Johannes Pieck
Sprecher der ABDA-Geschäftsführung

Die Arzneimmittelpreisverordnung und die unterschiedlichen Preisbildungssysteme für Arzneimittel im Krankenhaus- und Offizinbereich stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang. Wem am Erhalt und an der politischen Glaubwürdigkeit dieser bewährten Regelungen gelegen ist, der muß mit Besorgnis Pressemeldungen zur Kenntnis nehmen, wonach die Betriebsräume einer krankenhausversorgenden Apotheke auf gerichtliche Anordnung hin polizeilich durchsucht wurden. Dem Inhaber dieser Apotheke wird vorgeworfen, entgegen den Abmachungen im Versorgungsvertrag von Herstellerfirmen gewährte Rabatte nicht an ein Krankenhaus weitergegeben zu haben. Ob der Vorwurf des Betruges gerechtfertigt ist, werden die Gerichte zu entscheiden haben. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" hat hierüber nicht nur berichtet, sondern dem Vernehmen nach umfangreiche Recherchen begonnen.

Damit wird mutmaßlich ein Problem zum Gegenstand öffentlicher Diskussion, das die ABDA bereits seit geraumer Zeit beschäftigt und Anlaß zur Besorgnis gibt:

Nach der grundlegenden gesetzlichen Neuordnung der Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser wahlweise durch Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgende Apotheken im Jahre 1980 gelang es der ABDA, insbesondere in Kooperation mit den Verbänden der Pharmaindustrie und der ADKA (Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker), den Abschluß von Vertriebsbindungsverträgen zwischen den einzelnen Herstellerfinnen und allen Krankenhausapotheken beziehungsweise krankenhausversorgenden Apotheken zu erreichen. Diese ursprünglich „wasserdichte" Vertriebsbindung wurde in der letzten Zeit von einzelnen Marktbeteiligten juristisch ausgehöhlt und praktisch nicht mehr beachtet.

Bei einzelnen Herstellerfirmen gibt es offenkundig kein Interesse, daß zu Krankenhauskonditionen gelieferte Arzneimittel aus Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden Apotheken nicht in den Bereich der Offizinware, wie auch immer, gelangen können und faktisch gelangen. Dieses Desinteresse manifestiert sich unter anderem darin, daß die Einhaltung formal bestehender Verträge nicht mehr, wie ausdrücklich vertraglich vorgesehen, kontrolliert wird. Auch die Kennzeichnung von Arzneimitteln als Krankenhausware oder das dokumentierte Verbot des Auseinzelns aus Bündelpackungen findet partiell nicht mehr statt.

Da verwundert es nicht, daß als „Krankenhausware" nicht mehr erkennbare Arzneimittel in Einzelfällen, aber in durchaus relevanten Mengen, in den Offizinbereich diffundieren. Alle hieran Beteiligten wissen sehr wohl, daß sie damit die Arzneimittelpreisverordnung, aber auch das Prinzip des preislich gespaltenen Arzneimittelmarktes gefährden.

Die ABDA hat vor einigen Monaten die Verbände der pharmazeutischen Industrie, des pharmazeutischen Großhandels, der Krankenhausapotheker und der krankenhausversorgenden Apotheker zu Gesprächen eingeladen mit dem Ziel, die strikte Vertriebsbindung für Krankenhausware wieder herzustellen und damit ein Gefährdungspotential unter anderem für alle öffentlichen Apotheken zu minimieren.

Unsere Forderung insbesondere an die pharmazeutische Industrie lautet, die Vertriebsbindung strikt zu praktizieren und dort, wo sie nicht mehr besteht, wieder herzustellen. Dies erfordert nicht nur in zahlreichen Einzelfällen den Abschluß von Vertriebsbindungsverträgen und deren strikte Überwachung, sondern vor allem die Kennzeichnung von Krankenhausware, die es praktisch unmöglich machen würde, daß diese im Offizinbereich Verwendung findet.

Diejenigen, die sich auf der Ebene der Verbände oder als einzelne Unternehmer, seien es Hersteller oder Großhändler, Krankenhausapotheker oder krankenhausversorgende Apotheker, dieser dringenden Forderung der ABDA politisch verschließen oder praktisch versagen würden, hätten es mit zu verantworten, wenn Öffentlichkeit und Politik Mißstände oder Lücken in diesem System thematisieren und auf ordnungspolitische Konsequenzen drängen würden.

Auch wenn bei einzelnen Beteiligten unterschiedliche oder gegensätzliche wirtschaftliche Interessen obwalten, sie müßten sich den Vorwurf gefallen lassen, denjenigen zuzuarbeiten, die eine pharmazeutische Republik wollen. Die ABDA jedenfalls wird - opportune inopportune - nachhaltig alle Maßnahmen fordern und fördern, die notwendig und geeignet sind, einen ordnungspolitischen Flächenbrand zu verhindern. Top

 

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