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Imageverlust droht

Datum 30.06.1997  00:00 Uhr

- Editorial

  Govi-Verlag

Imageverlust droht

  von Gisela Stieve
Stellvertretende Chefredakteurin

Das ist fatal und paradox zugleich. Den deutschen Apothekerinnen und Apothekern droht ein Imageverlust. Fatal, weil sich der Berufsstand - und das ist die Summe einzelner Existenzen - einen Verlust an Reputation und einen Zweifel an seiner Kompetenz nicht leisten kann.

Paradox, weil gerade die Pharmazeuten in der jüngsten Vergangenheit alles getan haben, um als Heilberufler nicht mehr länger ein Schattendasein zu fristen und selbstbewußt in die Öffentlichkeit zu treten. Für diese Öffentlichkeit war es stets nur selbstverständlich, daß die Apotheken des Landes die Versorgung mit Arzneimitteln auf höchstem Qualitätsniveau sichergestellt haben. Eine funktionierende Selbstverwaltung hat die ihr vom Staat übertragenen Aufgaben erfüllt.

Mit ihrer PR-Kampagne haben die Apotheker demonstriert, was ihr so selbstverständlich anerkanntes Image ausmacht: Sie sind Fachleute in Sachen Arzneimittel, sie sind Berater, sie sind pharmazeutische Dienstleister. Sie sind eben nicht das Groschengrab des Gesundheitswesens, wie interessierte Kreise immer wieder glauben machen wollen. Die renommierte Schweizer Tageszeitung "Neue Zürcher Nachrichten" hat das auf ihre Weise bestätigt.

Mit der neuen Zuzahlungsregelung kommt die Apotheke unverschuldet und unberechtigt in den Ruf, teuer zu sein. Die Apothekerinnen und Apotheker müssen jetzt über die Hintergründe der neuen Regelungen informieren und über die neuen Befreiungsregelungen aufklären. Die ABDA hat Ihnen dafür Material an die Hand gegeben.

Die Schuld für die Verabschiedung der GKV-Neuordnungsgesetze der ABDA in die Schuhe schieben zu wollen wäre zu einfach. "Schwafeln ist einfacher als Handeln", kommentierte ein Leser per Fax die Standespolitik. So ein Spruch könnte leicht zum Bumerang werden. Allein das Interesse der Apotheker an den Fortbildungsveranstaltungen der Kammern könnte wesentlich lebendiger sein, hört man aus einzelnen Bundesländern. Fortbildung kann nur ein Angebot sein. Obligatorische Teilnahme oder "rechte Hand an rechten Griff" ist ein Reglement, das sich für einen freien Beruf verbietet. Nicht Ärger oder Resignation, sondern Investition in die Zukunft ist gefragt.

Solange einzelne schwarze Schafe unzweifelhafte Arzneimittelinteraktionen nicht erkennen und dem Fernsehen damit Stoff geben, den ganzen Berufsstand vorzuführen, oder solange sich der EU-Kommissar Dr. Martin Bangemann - wie vielleicht andere Parlamentarier auch - nicht daran erinnern kann, jemals in einer Apotheke beraten worden zu sein, und dies auch öffentlich macht, muß die ABDA schlechte Karten bei ihrem Lobbying haben.

Die reformgeprüften Apotheker müssen wieder einmal etwas ausbügeln, was sie nicht zu verantworten haben. Dabei sollten Sie nicht vergessen: Kundenkontakte schaffen auch Kundenbindung. Eine Berufsgruppe, die zigtausend Patientenkontakte täglich hat, hat nicht zu unterschätzende, politische Einflußmöglichkeiten. Insofern haben die Apothekerinnen und Apotheker ihr Image selbst in der Hand.    

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