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Gute und Schlechte?

16.06.2003  00:00 Uhr

Gute und Schlechte?

In der Gesundheitspolitik ist Zwietracht angesagt. CDU und CSU ringen um eine einheitliche Position in der Gesundheitspolitik, die FDP übt sich in vornehmer Zurückhaltung. In den Reihen der SPD lässt sich der Dissens ebenfalls nur schwer verbergen. Bei der Abstimmung über den Reformentwurf verweigerten am Montag sieben Abgeordnete Ulla Schmidt die Gefolgschaft. Die Schwäche der Politik könnte eine Chance für die Leistungserbringer sein, doch hier hat die Regierung ausnahmsweise Weitblick bewiesen.

Die Leistungserbringer sind ebenfalls gespalten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist es mit dem Entwurf zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) gelungen, die ohnehin latent vorhandene Kluft zwischen Heilberuflern im Krankenhaus und im ambulanten Bereich weiter zu vergrößern. Das gilt auch für die Apothekerschaft.

Krankenhaus-Apotheker können dem GMG nämlich durchaus positive Seiten abgewinnen. Beim ADKA-Kongress in Mannheim sah Präsidentin Dr. Irene Krämer in dem Gesetz Chancen für die Klinikapotheken. In Disease-Management-Programmen, in der integrierten Versorgung und allgemein im Rahmen besonderer Versorgungsformen sollen nach dem Willen der Bundesregierung Krankenhausapotheker in Zukunft mehr Kompetenzen im ambulanten Bereich erhalten. Auch vom Krankenkassenvertreter Wolfgang Kaesbach wurden die Klinikapotheker ausdrücklich gelobt. Offensichtlich versuchen Kassen und Regierung, den Berufsstand in gute und schlechte Apotheker aufzuteilen. Und selbst innerhalb der Offizinapotheker gibt es erhebliche Differenzen. Einige große Apotheken glauben, von der Legalisierung des Versandhandels und der Apothekenketten zu profitieren.

In die Ärzteschaft konnte die Regierung ebenfalls Keile treiben. Auch hier gibt es gleich mehrere Fronten: Zum einen stehen sich wiederum niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte gegenüber. Teile der SPD und vor allem die Gewerkschaften möchten die Zahl der niedergelassenen Fachärzte drastisch reduzieren. Zum anderen werden Hausärzte gegenüber ihren spezialisierten Kollegen bevorzugt.

Angesichts der Konzeptionsarmut der Politik ist es fatal, dass sich die Heilberufler in internen Grabenkämpfen aufreiben. Eine geschlossene Apothekerschaft könnte sicher mehr erreichen als eine gespaltene. Die Bundesregierung setzt heute die Öffnung der Krankenhausapotheken als Keule gegen die aufmüpfigen Offizinapotheker ein: Wenn ihr keinen Notdienst machen wollt, dann eben die Krankenhausapotheken.

Natürlich wäre es falsch, den Krankenhausapothekern die Schurkenrolle zuzuweisen. Sie vertreten ihre legitimen Interessen. Zudem sitzen ihnen externe Versorger im Nacken, was bereits zu zahlreichen Schließungen von Klinikapotheken geführt hat. Arbeitslosigkeit kann nicht nur öffentliche Apotheker treffen.

Da die Gesundheitspolitik wohl auch in Zukunft nicht berechenbarer wird, sollte sich die Apothekerschaft intensiv um einen internen Konsens bemühen. Diejenigen, die sich jetzt auf der Sonnenseite der Reform sehen, sollten nicht darauf setzen, dass die Regierung ihnen langfristig wohlgesonnen bleibt. Die Politik ist sprunghaft, sie achtet weniger auf Qualität als auf das Geld. Sobald Gesundheitsökonomen noch kostengünstigere Alternativen am Horizont erspähen, können vermeintliche Gewinner schnell zu Verlierern werden.

Entscheidend für einen solchen Konsens sind nach meiner Überzeugung klare Zuständigkeiten für Krankenhaus- und öffentliche Apotheker. Zuständigkeiten, die die Interessen beider Seiten gleichermaßen berücksichtigen. Dabei sollte auch das Recht der Patienten auf eine optimale Versorgung im Blick bleiben. Es muss über ordnungspolitischen Prinzipien stehen. Wenn alle Apothekergruppen an einem Strang ziehen, dann hat ihre Stimme mehr Gewicht. Das Spiel „Guter Apotheker – schlechter Apotheker“ sollte man der Regierung vermiesen.

Daniel Rücker
Stellvertretender Chefredakteur
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