Editorial
von Dr. Paul
Hoffacker,
ABDA-Geschäftsführer, Bereich Wirtschaft und
Sozialpolitik
Trotz der in letzter Zeit sachlich guten
Zusammenarbeit mit der Gehe AG, insbesondere mit dem
Vorstand, haben wir leider nur auf Umwegen kurz vor
Redaktionsschluß dieser PZ-Ausgabe die Neufassung der
Gehe-Satzung zur Kenntnis bekommen, die offensichtlich
auf der Hauptversammlung am 11. Juni 1997 beschlossen
werden soll.
In dieser Neufassung liegt Sprengstoff für das
Verhältnis zwischen Großhandel und Apotheke.
Im §2 soll der Gegenstand des Unternehmens nämlich neu
formuliert werden: Im Gegensatz zur alten Satzung, in der
nur die Herstellung und der Handel mit pharmazeutischen
Erzeugnissen, Drogen, Chemikalien sowie allen Waren, die
in Apotheken, Drogerien, Parfümerien und ähnlichen
Geschäften verkauft werden, als Aufgaben des
Unternehmens definiert wird, charakterisiert die
Neufassung den Gegenstand des Unternehmens mit der
Herstellung sowie dem Großhandel und ausdrücklich auch
dem Einzelhandel mit den oben erwähnten Waren. Außerdem
wird der Katalog auf medizinisch-technische Geräte,
labortechnische Produkte aller Art, Krankenpflegeartikel,
Rehabilitationshilfen sowie alle für die Versorgung von
Körperbehinderten vorgesehenen Geräte und Hilfsmittel
erweitert, und es werden innerbetriebliche
Transportgeräte, Lager- und Betriebseinrichtungen,
Büroausstattungen sowie damit zusammenhängende Waren
einbezogen. Die Gesellschaft soll ferner sämtliche
Geschäfte und sonstige Maßnahmen ergreifen können, die
im Zusammenhang mit den definierten Aufgabenbereichen
stehen oder diese zu fördern geeignet sind. Dies kann
auch durch Beteiligungsgesellschaften geschehen.
Auch wenn die Verantwortlichen von Gehe mit dieser
Formulierung nur das bereits in Großbritannien
durchgeführte Geschäft in die Satzung einbauen wollen,
eröffnet diese Neufassung Tür und Tor für sämtliche
Systemveränderungen im Gesundheitswesen der
Bundesrepublik Deutschland. Erste Stellungnahmen aus dem
Hause Gehe versichern zwar, daß damit für Deutschland
kein Versandhandel und keine Apothekenkette vorbereitet
werden soll, trotzdem bin ich der Meinung, daß jetzt
noch größere Wachsamkeit geboten ist und alles
verhindert werden muß, was der Politik die Möglichkeit
gibt, systemverändernde Gesetze zu formulieren. Noch
sind die Apotheken und der Großhandel im Kampf gegen
Systemveränderungen im Gesundheitswesen auf der gleichen
Seite. Satzungen, wie sie die Gehe plant, lassen
allerdings die Fronten unklarer werden. Deshalb mein
Appell an die Verantwortlichen der Gehe: Wir brauchen
keine englischen Verhältnisse in Deutschland, unser
System hat sich über Jahrzehnte bewährt und sollte
erhalten bleiben. Dabei müssen Großhandel und Apotheken
am gleichen Ende des Stranges ziehen.
© 1997 GOVI-Verlag
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