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25.05.1998  00:00 Uhr

- Editorial

Govi-Verlag

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von der Fachkommission Offizin-Pharmazie der Bundesapothekerkammer

Über 17.000 Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken haben neben der Approbation eine weitere Qualifikation aufzuweisen: Sie besitzen die Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker für Offizin-Pharmazie.

Die meisten von ihnen erhielten diese Weiterbildungsbezeichnung im Rahmen der Übergangsbestimmungen. Die Anforderungen waren nicht sehr hoch gesetzt: Neben dem Nachweis langjähriger Berufserfahrung waren nur wenige Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen.

Ganz anders stellen sich die Anforderungen für die überwiegend jungen Kolleginnen und Kollegen dar, die jetzt mit einer Weiterbildung (oft reguläre Weiterbildung genannt) beginnen. Die 1988 erstmals in einer Richtlinie definierten und 1993 überarbeiteten Anforderungen verdeutlichten bereits die Inhalte der Weiterbildung. In der Druckausgabe der PZ finden Sie nun die dritte Generation dieser Durchführungsempfehlung. Sie definiert die Aufgaben und Inhalte, die während der dreijährigen Weiterbildungszeit an der Weiterbildungsstätte zu bearbeiten sind.

Die Durchführungsempfehlung macht deutlich, in welcher Weise sich ein Weiterbildungsverhältnis von einem normalen Arbeitsverhältnis unterscheidet. Die strukturierte Vermittlung weitergehender Kenntnisse und Fertigkeiten an den Weiterzubildenden fordert alle Beteiligten, nützt aber zugleich der Profilierung der Apotheke und des gesamten Apothekenbetriebes.

Gefordert wird unter anderem die Bearbeitung von mindestens zwei Projektaufgaben, deren Themen einen unmittelbaren Bezug zur weiterbildenden Apotheke haben sollen. Dies ist ein Anreiz für Ermächtigte und Weiterzubildende gleichermaßen, denn beide Seiten profitieren.

Die neue Empfehlung stellt aber auch höhere Erwartungen an die Ermächtigten, ihre Betreuung für die Weiterzubildenden soll intensiver werden. Um die Ermächtigten hierbei nicht allein zu lassen, werden die Landesapothekerkammern künftig in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen durchführen, die Anregungen zum Erfahrungsaustausch und der inhaltlichen Begleitung der Weiterbildung geben werden.

In der abschließenden Prüfung wird festgestellt, ob der Weiterzubildende die Weiterbildungsziele auch erreicht hat. Das vom Ermächtigten ausgestellte Zeugnis und die Projektarbeiten bilden hierzu eine wichtige Grundlage.

Die Erfahrungen der mehr als 1700 Apothekerinnen und Apotheker aus den neuen Bundesländern und den fast 300 in den alten, die bislang eine reguläre Weiterbildung im Gebiet Offizin-Pharmazie (oder Allgemeinpharmazie, wie das Gebiet in der DDR hieß) abgeschlossen haben, waren eine wichtige Grundlage für die Fachkommission bei der Erarbeitung der nun verabschiedeten Durchführungsempfehlung.

Weiterbildung pflegen, umsetzen, ausbauen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt die neue Durchführungsempfehlung hoffentlich nützliche Anregungen. Wir jedenfalls sind auf Ihre Erfahrungen gespannt. Top

© 1997 GOVI-Verlag
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