Editorial
von der Fachkommission Offizin-Pharmazie der Bundesapothekerkammer
Über 17.000 Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken haben
neben der Approbation eine weitere Qualifikation aufzuweisen: Sie besitzen die
Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker für Offizin-Pharmazie.
Die meisten von ihnen erhielten diese Weiterbildungsbezeichnung im Rahmen der
Übergangsbestimmungen. Die Anforderungen waren nicht sehr hoch gesetzt: Neben
dem Nachweis langjähriger Berufserfahrung waren nur wenige
Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Ganz anders stellen sich die Anforderungen für die überwiegend jungen Kolleginnen
und Kollegen dar, die jetzt mit einer Weiterbildung (oft reguläre Weiterbildung
genannt) beginnen. Die 1988 erstmals in einer Richtlinie definierten und 1993
überarbeiteten Anforderungen verdeutlichten bereits die Inhalte der Weiterbildung.
In der Druckausgabe der PZ finden Sie nun die dritte Generation dieser
Durchführungsempfehlung. Sie definiert die Aufgaben und Inhalte, die während der
dreijährigen Weiterbildungszeit an der Weiterbildungsstätte zu bearbeiten sind.
Die Durchführungsempfehlung macht deutlich, in welcher Weise sich ein
Weiterbildungsverhältnis von einem normalen Arbeitsverhältnis unterscheidet. Die
strukturierte Vermittlung weitergehender Kenntnisse und Fertigkeiten an den
Weiterzubildenden fordert alle Beteiligten, nützt aber zugleich der Profilierung der
Apotheke und des gesamten Apothekenbetriebes.
Gefordert wird unter anderem die Bearbeitung von mindestens zwei
Projektaufgaben, deren Themen einen unmittelbaren Bezug zur weiterbildenden
Apotheke haben sollen. Dies ist ein Anreiz für Ermächtigte und Weiterzubildende
gleichermaßen, denn beide Seiten profitieren.
Die neue Empfehlung stellt aber auch höhere Erwartungen an die Ermächtigten, ihre
Betreuung für die Weiterzubildenden soll intensiver werden. Um die Ermächtigten
hierbei nicht allein zu lassen, werden die Landesapothekerkammern künftig in
regelmäßigen Abständen Veranstaltungen durchführen, die Anregungen zum
Erfahrungsaustausch und der inhaltlichen Begleitung der Weiterbildung geben
werden.
In der abschließenden Prüfung wird festgestellt, ob der Weiterzubildende die
Weiterbildungsziele auch erreicht hat. Das vom Ermächtigten ausgestellte Zeugnis
und die Projektarbeiten bilden hierzu eine wichtige Grundlage.
Die Erfahrungen der mehr als 1700 Apothekerinnen und Apotheker aus den neuen
Bundesländern und den fast 300 in den alten, die bislang eine reguläre Weiterbildung
im Gebiet Offizin-Pharmazie (oder Allgemeinpharmazie, wie das Gebiet in der DDR
hieß) abgeschlossen haben, waren eine wichtige Grundlage für die Fachkommission
bei der Erarbeitung der nun verabschiedeten Durchführungsempfehlung.
Weiterbildung pflegen, umsetzen, ausbauen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt die
neue Durchführungsempfehlung hoffentlich nützliche Anregungen. Wir jedenfalls sind
auf Ihre Erfahrungen gespannt.
© 1997 GOVI-Verlag
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