Editorial
von Dr. Hartmut Schmall
Präsident der Bundesapothekerkammer
Qualität hat ihren Preis - dies ist eine alte Binsenweisheit. Angesichts der knappen
Ressourcen im Gesundheitswesen wollen und müssen die Kostenträger zwar Geld
sparen, können es aber ihren Mitgliedern, das heißt den Patienten, nicht zumuten,
daß Leistungen erbracht werden, die in ihrer Qualität nur bedingt oder nicht
akzeptabel sind. Die Zauberformel, die hier Abhilfe schaffen soll, heißt
"Qualitätssicherung im Gesundheitswesen". Wie sie allerdings genau funktionieren
soll, ist trotz einer ganzen Reihe Ansätze in mancher Hinsicht noch offen. Tatsache ist
allerdings, daß Ärzte und Krankenhäuser durch das SGB V gesetzlich zu
Maßnahmen der Qualitätssicherung verpflichtet sind.
Auch wenn wir Apotheker (noch) nicht gesetzlich in die Pflicht genommen sind, so
können und dürfen wir uns dennoch nicht der Frage der Qualitätssicherung
entziehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur an die Diskussion über
alternative Vertriebswege für Arzneimittel erinnern. Kernpunkt war dabei nicht die
Frage, daß wir unseren Versorgungsauftrag hinsichtlich der Logistik nicht
ordnungsgemäß erfüllen. Vielmehr ging es darum, welche ideellen Leistungen, zum
Beispiel umfassende Information und Beratung, wir gegenüber dem Patienten
erbringen, die uns als Leistungserbringer im Gesundheitswesen rechtfertigen. Und auf
diesen Punkt müssen wir noch stärker als bisher unser Augenmerk und unsere
Bemühungen richten.
Wenn von Qualitätssicherung die Rede ist, kommt man zwangsläufig auch auf die
Begriffe Qualitätsmanagement (QM) und Qualitätsmanagementsystem (QOMS).
Und gerade an letzterem entzünden sich oftmals heftige und vor allem kontroverse
Diskussionen - insbesondere dann, wenn die Normen DIN EN ISO 9000 ff. ins
Spiel kommen. Die Befürworter des QMS heben unter anderem darauf ab, daß ein
QMS Betriebsabläufe transparenter und effizienter macht, sie somit verbessert
werden. Kritiker halten dem entgegen, daß insbesondere durch die
Apothekenbetriebsordnung, aber auch viele andere Vorschriften ausreichend
Normen vorhanden sind, die die Qualität der Leistungen des Apothekers und der
Apotheke sichern. Eines QMS bedürfe es daher nicht.
Es ist sicherlich richtig, daß der Apotheker und die Apotheke vor allem durch die
Apothekenbetriebsordnung gehalten sind, bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen.
Sie betreffen zum Beispiel Kompetenzen der einzelnen Berufsgruppen aufgrund ihrer
Qualifikation, Art, Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten oder auch generelle
Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln. Wie allerdings
diese Ziele erreicht werden, bleibt im wesentlichen dem Apotheker überlassen. Dazu
kann allerdings ein QMS insofern hilfreich sein, als es zum Beispiel bestimmte
Abläufe strukturiert, aber auch optimiert und so dazu beiträgt, daß sie unabhängig
von der handelnden Person immer in der festgelegten Qualität durchgeführt werden.
Was es mit einem QMS in der Apotheke auf sich hat, welche Möglichkeiten es
bietet, worauf allerdings - auch im politischen Kontext - zu achten ist, diese Fragen
sind Gegenstand der berufspolitischen Diskussion anläßlich des
Fortbildungskongresses der Bundesapothekerkammer - Pharmacon - vom 7. bis
12. Juni 1998 in Meran. Natürlich kommt auch die wissenschaftliche Fortbildung
nicht zu kurz. Neben dem Schwerpunktthema "Der Stütz- und Bewegungsapparat"
gibt es eine ganze Reihe weiterer interessanter Vorträge, aber auch Praktika zu
aktuellen und praxisrelevanten Themen. Ich würde mich freuen, Sie in Meran
begrüßen zu können!
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