Pharmazeutische Zeitung online

INetzwerk

27.04.1998  00:00 Uhr

- Editorial

Govi-Verlag

INetzwerk

von Brigitte M. Gensthaler,
PZ-Redakteurin

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Apotheker! Den bekannten gesetzlichen Ratschlag sollten nicht nur Patienten beherzigen. Der bayerische Kammerpräsident Dr. Hermann Vogel empfahl ihn beim Bayerischen Apothekertag auch den Politikern bei allen Beschlüssen, die das Arzneimittel tangieren. Denn letztlich sind die Apotheker immer Mit-, wenn nicht gar Hauptbetroffene.

Das Ordnungssystem unseres Apothekenwesens setzt sich aus vielen Elementen zusammen, die eng miteinander verwoben sind. Nur vordergründig erscheinen Determinanten wie Vertriebsmonopol für Arzneimittel, ethisch geprägte Berufsausübung und damit beschränkter Wettbewerb oder die Arzneimittelpreisverordnung als Fremdkörper in einer freien Marktwirtschaft. Sie haben ihre Rechtfertigung in deren Sozialbindung. In ihrer Gesamtheit knüpfen die Einzelelemente ein Netz, das unser derzeitiges Apothekensystem trägt. Ein Netz funktioniert aber nur als Ganzes. Es muß reißen, wenn einzelne Fäden und Knotenpunkte herausgeschnitten werden.

Dies gilt auch und besonders für einen immer wieder diskutierten Knotenpunkt, die Arzneimittelpreisverordnung. Sie bewahrt den kranken Menschen davor, langwierig nach dem günstigsten oder auch nur bezahlbaren Angebot für sein Medikament fahnden zu müssen. Sie stellt andererseits eine Honorarordnung für den Apotheker dar, die es ihm erst ermöglicht, über die Mischkalkulation die ihm gesetzlich zugewiesene Vollversorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu leisten. Denn nur dem Heilberufler, nicht aber dem Kaufmann ist es zuzumuten, Präparate vorrätig zu halten und abzugeben, deren Abgabe sich rein wirtschaftlich betrachtet gar nicht lohnt. Und dies ist der Fall bei den niedrigpreisigen Arzneimitteln, wie es die Treuhand-Geschäftsführerin Ursula Hasan-Boehme in ihrem Vortrag am Sonntag morgen des Apothekertages vorrechnete.

Der Rohgewinn bei einem sogenannten Nullrezept von 7,25 DM - dies ist der Durchschnittswert einer "Nullpackung" inklusive Umsatzsteuer in Westdeutschland - deckt nicht einmal die dokumentierten Personalkosten. Erst ab einem Apothekenverkaufspreis von 16 bis 18 DM rechne sich die Abgabe des Arzneimittels überhaupt, so Hasan-Boehme. Wer wollte einen Kaufmann zwingen, ein solches Produkt ins Sortiment zu nehmen? Nur als Honorarordnung für den freien Beruf, dem im Gegenzug Pflichten auferlegt sind, hat die Preisverordnung eine Berechtigung, sagte die Steuerberaterin.

Bekenntnisse zum Apotheker in seiner jetzigen Form und zum Vertriebsweg Apotheke sind bloße Lippenbekenntnisse, wenn zugleich begehrlich an der Honorarordnung gerüttelt wird. Daher sollten es die Politiker besser mit dem Arzt Dr. Franz Dietz halten, der am Samstag nachmittag in der Diskussion um die Selbstmedikation empfahl, den Fachmann zu fragen - bevor Risiken und Nebenwirkungen auftreten. Top

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