Pharmazeutische Zeitung online

Nicht immer mustergültig

01.02.1999  00:00 Uhr

- Editorial Govi-Verlag

Nicht immer mustergültig

von Ulrich Brunner,
Redakteur der Pharmazeutischen Zeitung

Mit soviel Feedback haben wir eigentlich gar nicht gerechnet. In PZ 3/99 hatten wir von zwei Apotheken berichtet, die uns ihren Unmut über den allzu sorglosen Umgang verschiedener Pharmareferenten mit Ärztemustern mitteilten (siehe PZ 3/99 auf Seite 30). Unter anderem hatte uns das Team einer fränkischen Apotheke stolze zehn Packungen eines verfallenen Calciumantagonisten zukommen lassen, die es zuvor aus dem Altarzneimittelmüll einer Arztpraxis gefischt hatte.

Seit unserer Veröffentlichung häufen sich nun Faxe und Anrufe von Kollegen, die im Berufsalltag ähnliche Erfahrungen machen, und sich bei uns ihrem Ärger über die Großzügigkeit einiger Außendienstmitarbeiter Luft machen. Das ist für mich nur zu verständlich: Warum müssen Apotheken jährlich Tausende alter Musterpackungen in ihre Altmüllsäcke stecken, die entweder vom Arzt direkt oder via Patienten in die Offizin gelangen, obwohl das Arzneimittelgesetz den Verkehr solcher "Erprobungspackungen" klar reglementiert?

Den niedergelassenen Medizinern kann kein Vorwurf gemacht werden. Mir wäre neu, wenn sie die Herren vom Außendienst stets mit ausgestreckten Händen begrüßen würden. Laden die nicht meist aus eigener Motivation ihre Ware in der Praxis ab? Vielleicht mit dem zarten Hintergedanken: Zweimal gratis probiert, Patient gut therapiert und dann bald immer rezeptiert?

Apropos, die Kollegen unter der Ärzteschaft, die auf Budgetentlastung hoffen und deshalb Geschenktes großzügig weiterreichen, sind leider auf dem Holzweg. Sparen sie doch nur vordergründig, denn am Ende muß auch bei der Industrie die Bilanz stimmen. Und das heißt, die Kosten für verschenkte Musterpackungen schlägt der Hersteller postwendend auf den Arzneimittelpreis auf.

Ja und, werden jetzt viele Kollegen rufen; was soll ich dagegen tun? Vielleicht in die Praxis nach nebenan gehen, und dem Arzt die überzähligen Schachteln entreißen?

Per Gesetz ist die Pharmaindustrie verpflichtet, den Verkehr von Ärztemustern genau zu dokumentieren. Bei Verdacht darf die zuständige Behörde diese Unterlagen einsehen. Doch meist sind die Damen und Herren der Aufsichtsbehörden eher ahnungslos. Es ist daher auch die Pflicht der Apothekerschaft, nicht nur zu entsorgen sondern zu informieren. Das kann letztlich auch nur im Interesse des Herstellers sein. Top

© 1999 GOVI-Verlag
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