Pharmazeutische Zeitung online

Wertvolle Fortbildung

25.01.1999  00:00 Uhr

- Editorial Govi-Verlag

Wertvolle Fortbildung

von Dr. Hartmut Morck,
Chefredakteur

Man möchte den Verantwortlichen des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen zurufen: Besucht Fortbildungen oder verfolgt die Literatur intensiver, dann würden einige Arzneimittelgruppen nicht als Folge der Arzneimttelrichtlinien aus der Verordnung verschwinden.

Beispiele wurden in Davos reihenweise genannt. Es erscheint dem neutralen Zuhörer der Davoser Veranstaltung einfach schizophren, wenn namhafte Forscher wie Professor Dr. Succharit Bhakdi oder Professor Dr. Dr. Walter Schunack, die Statine als Mittel der ersten Wahl natürlich neben der Diät - bei Hypercholesterolämien preisen, zumal inzwischen in mehreren großen Studien nachgewiesen wurde, daß die Gesamtmortalität durch Statine gesenkt worden konnte. Diese Mittel sind also Paradebeispiele für eine auch vom Ausschuß und der Politik geforderte Evidence-based medicine. Auch der volkswirtschaftliche Nutzen liegt auf der Hand. Mich beschleicht hier fast der Verdacht, die Menschen dürften nicht noch älter werden, weil unser Sozialstaat eine weitere Überalterung finanziell nicht aushalten könnte.

Auch der Vortrag über Venentherapeutika von Professor Dr. Curt Diehm, steht im Widerspruch zu den Arzneimittelrichtlinien. Eindrucksvoll konnte er anhand von Studien belegen, daß Venentherapeutika auf der Basis pflanzlicher standardisierter Extrakte, zum Beispiel von Roßkastaniensamen, Mäusedsornwurzelstock, Steinkleekraut, oder Monosubstanzen wie Oxerutin als Odemprotektiva bei chronischer Venöser Insuffizienz (CVI) im Stadium 1 und 2 wirksam sind. Gerade dies wird durch die Formulierung in den Arzneimittelrichtlinien in Frage gestellt. Diese Präparate sollen also nicht verordnet werden, obwohl sie preiswert sind und vermeiden helfen, daß sich die CVI in das Stadium 3 oder 4 verschlechtert und dann als behandlungsbedürftige Krankheit wesentlich mehr Kosten verursacht.

Gerade vor dem Hintergrund der Absicht der rotgrünen Regierungskoalition, das Hausarztmodell zu fördern, ist diese Einstellung unverständlich. Denn mit der Nichtverordnungsfähigkeit der Venentherapeutika schlägt man den Hausärzten potente Arzneimittel aus der Hand und verhindert eine frühe effektive Therapie der CVI und damit Kosteneinsparungen. Die Politik kann nicht auf die Einsicht der Betroffenen setzen, daß sie sich in den frühen Stadien einer CVI durch Selbstmedikation behandeln.

Wenn schon der Ausschuß, der die Arzneimittelrichtlinien verfaßt hat, diese mit Kostengesichtspunkten begründet, sollte er auch die Folgekosten für die Gesetzliche Krankenversicherung durch eine Nichtbehandlung im frühen Stadium der CVI oder einer Hypercholesterolämie in seine Berechnung einbeziehen.

Der Davoser Kongreß wäre auch für den Ausschuß Ärzte/Krankenkassen eine wertvolle Fortbildung gewesen. Top

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