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KV Nordrhein 

E-Rezept-Start lief rund – bis auf wenige Ausnahmen

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar für Praxen und Apotheken Pflicht. Nach einem Monat zieht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) ein positives Fazit. Dennoch läuft noch immer nicht alles rund. 
Lukas Brockfeld
05.02.2024  13:00 Uhr

»Die Praxen waren gut vorbereitet«, freut sich Bernhard Acke, Digitalexperte und stellvertretender Leiter der Stabsstelle E-Health bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), in einem Interview, das die Vereinigung auf ihrer Website veröffentlichte. Demnach habe sich die Zahl der ausgestellten digitalen Verschreibungen seit Mitte Dezember 2023 vervierfacht. Größere Probleme sein ausgeblieben: »Die Rückmeldung aus unseren Praxen ist, dass die Server stabil laufen. Die hohe Anzahl von E-Rezepten scheint keine Probleme zu bereiten«, so der Digitalexperte. 

Trotzdem habe es in einigen Praxen Schwierigkeiten gegeben: »Es ist recht unglücklich, dass der Gesetzgeber die verbindliche Einführung des E-Rezepts deutschlandweit zum 1. Januar 2024 festgelegt hat. Eine stufenweise Einführung wäre für alle Beteiligten der bessere Weg gewesen«, erklärte Bernhard Acke. Aufgrund des zeitgleichen bundesweiten Rollouts seien die Hotlines der IT-Dienstleister überlastet gewesen. Daher sei es für viele Praxen schwierig gewesen, kurzfristig Hilfe zu bekommen. 

Komfortsignatur unbedingt empfehlenswert 

Außerdem gäbe es zur Zeit immer wieder Meldungen von Patientinnen und Patienten, die ihr E-Rezept in der Apotheke einlösen wollten, noch bevor die digitale Verordnung auf dem E-Rezept-Server bereitgestellt sei. »Als Ursache vermuten wir, dass Praxen nicht beim Patientenkontakt signieren und zum Beispiel die Komfortsignatur nicht in ihre Arbeitsabläufe integriert haben. Die E-Rezepte werden infolge dessen erst verspätet elektronisch unterschrieben und somit nicht rechtzeitig bereitgestellt«, so der Leiter der Stabsstelle E-Health.

Die Komfortsignatur ist laut Bernhard Acke für ein reibungsloses Funktionieren des E-Rezepts unerlässlich: »Wir empfehlen, diese Funktion unbedingt zu nutzen. Insbesondere die Sprechstundenrezepte und die persönlich abgeholten Rezepte sollten unmittelbar nach oder besser noch während des Behandlungsprozesses signiert werden.« Die Stapelsignatur sei nur für Dokumente geeignet, die nicht ad-hoc für die Versorgung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen müssten. 

Acke berichtet außerdem, dass es mehrere Fälle gegeben habe, in denen Apotheken die Ausstellung des E-Rezepts verweigerten, da sie aufgrund unklarer Berufsbezeichnungen Retaxationen fürchteten. »In einigen Fällen hatten IT-Dienstleistende der Arztpraxen im Freitextfeld lediglich die Fachgruppenbezeichnung hinterlegt«, so der Digitalexperte. Besser sei es, dort »Arzt/Ärztin für…« zu vermerken.

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