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ABDA-Maßnahmepaket

E-Rezept-Infos auf allen Kanälen

Ab 1. Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend. Um den Einlöseweg in der Apotheke zu bewerben und die Apotheken bei der Kommunikation mit den Patienten zu unterstützen, hat die ABDA nun umfangreiches Info- und Werbe-Material bereitgestellt.
PZ
19.12.2023  15:30 Uhr

Am 1. Januar 2024 ist es soweit, dann wird die elektronische Verordnung verpflichtend. Zwar können Apotheken E-Rezepte schon länger bedienen und seit Mitte 2023 ist auch die Einlösung via elektronischer Gesundheitskarte (EGK) in den Offizinen möglich. Aber mit dem ab Jahreswechsel gesetzlich vorgeschrieben E-Rezept dürfte es eine deutlich höhere Nachfrage und mehr Informationsbedarf seitens der Kundschaft in der Offizin geben. Damit Apotheken über das E-Rezept informieren und den Einlöseweg der Verordnung via EGK in der Apotheken vor Ort entsprechend bewerben können, hat die ABDA nach eigenen Angaben umfangreiches Material bereitgestellt.

Auf der Bestell- und Downloadplattform wurden demnach die Materialien für die Ansprache der Patientinnen und Patienten in der Apotheke um die EGK-Variante aktualisiert. Auf der Internetseite Apothekenkampagne seien Plakatmotive und Handzettel zu finden, die zum E-Rezept informieren, sowie ein FAQ-Papier, das dem Apothekenteam die Grundlagen des Verfahrens erläutern, häufige Fragen beantworten und es auf Anfragen von Patientinnen und Patienten vorbereiten soll.

Für die Kommunikation der Apotheke in den Social-Media-Netzwerken sei dort auch ein Erklärvideo zur EGK-Variante eingestellt, so die ABDA. Weiterer Content wie Postings und Graphic Posts zum Thema E-Rezept stehe ebenfalls dort im Posting Service und Sharepic Generator zur Verfügung. Auch könne in der Kommunikation auf die Info-Website zum E-Rezept für Patientinnen und Patienten hingewiesen werden.

E-Rezept-Video und Wartezimmer-Werbung

Um die Einlösung der elektronischen Verordnung über die EGK gezielt zu bewerben, will die ABDA zudem am 1. Januar ein neues E-Rezept-Video in den sozialen Medien veröffentlichen. »Mit einem Augenzwinkern« vermittelt der Clip und sein Protagonist Ferdinand laut ABDA die Botschaft, dass das E-Rezept in die Apotheke vor Ort gehöre – egal, ob die Einlösung via EGK, Ausdruck oder die Gematik-App erfolge. Das Video soll ab dem 1. Januar heruntergeladen werden können.

Ein animiertes E-Rezept-Motiv mit dem Darsteller Ferdinand und der EGK soll zudem ab dem 15. Januar bundesweit in 6.000 Wartezimmern von Arztpraxen zu sehen sein. Einen Monat lang soll es Patientinnen und Patienten dort erreichen, wo die elektronische Verordnung ausgestellt wird. Dieses Motiv soll es als Plakat-Beilage auch in der PZ-Ausgabe vom 21. Dezember geben.

Aber damit noch nicht genug: Last but not least sollen die Kammern und Verbände von der ABDA zusätzlich einen E-Rezept-Radiospot zur Schaltung im Rundfunk erhalten, informiert die Bundesvereinigung.

Auf der ABDA-Website können sich Apothekenmitarbeitende im Passwort-geschützen Bereich über das E-Rezept auf dem Laufenden halten und ein kontinuierlich aktualisiertes FAQ herunterladen. Darüber hinaus kann für regelmäßige Info-Updates der E-Rezept-Newsletter abonniert werden. 

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