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Bereitschaftsdienst Hessen

E-Rezept im Einsatz

Mit der elektronischen Verordnung hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) seit dem 1. Juli 2020 ihr digitales Angebot erweitert. Ärzte im Bereitschaftsdienst können nun außerhalb üblicher Praxisöffnungszeiten E-Rezepte erstellen.
Jennifer Evans
14.07.2020  13:44 Uhr

Bereits Ende April 2020 hatte der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) der KVH mit der Videosprechstunde ein neues Versorgungsangebot für seine rund 70 Bereitschaftsdienstzentralen gestartet. Jetzt folgt das E-Rezept. Seit Kurzem können Patienten unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 einen Termin für ein Arztgespräch via Internet vereinbaren – sofern die Krankheitszeichen eine Diagnose über den Bildschirm zulassen. Wird ein Arzneimittel benötigt, stelle der Mediziner das entsprechende E-Rezept gleich aus, so die KVH. Der Patient kann dieses demnach im Online-Portal »MORE – Mein Online-Rezept« unter www.mein-onlinerezept.de einfach und schnell verwalten und es im Anschluss einer der derzeit rund 600 teilnehmenden hessischen Vor-Ort-Apotheken zuweisen. Ist das Präparat dort nicht vorrätig, bekommt der Kunde eine Nachricht. Entweder entscheidet er sich dann, erst in die Apotheke zu gehen, wenn das Medikament wieder verfügbar ist, oder er leitet sein E-Rezept an eine andere Offizin weiter. »Doppelte Wege in die Apotheke sind damit passé«, hebt die KVH hervor.

Kooperationspartner in diesem Modellprojekt sind der Hessische Apothekerverband (HAV), die AOK Hessen, die DAK-Gesundheit, die Techniker Krankenkasse (TK) sowie der Abrechnungs- und IT-Dienstleister Optica. Wie die KVH mitteilte, steht das E-Rezept-Angebot derzeit nur Versicherten dieser Kassen offen, während die Videosprechstunde alle gesetzlich Versicherte nutzen können. Für beide Dienste ist eine kostenlose Registrierung unter www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videosprechstunde-erezept nötig. Die Vereinigung weist darauf hin, dass ein PC mit Webcam, ein Smartphone oder Tablet sowie eine ausreichend schnelle Internetverbindung Voraussetzung ist, um den Service zu nutzen.

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