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Kein Geld für Umsetzung
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E-Rezept für BtM verzögert sich

Das E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM) soll eigentlich ab Mitte 2025 verpflichtend eingeführt werden. Doch der Zeitplan wird kaum zu halten sein – Schuld ist offenbar der Haushaltsstreit in der Ampel-Koalition.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 14.08.2024  16:06 Uhr

Schon die Einführung des »normalen« E-Rezepts ist immer wieder verschoben worden, Anfang des Jahres wurde die verpflichtende Nutzung dann endlich eingeführt. Nun droht bei der Umstellung der BtM-Rezepte wiederum eine Verzögerung.

Nach Informationen der PZ wackelt der Zeitplan, weil die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht mit den nötigen Mitteln für die Umsetzung ausgestattet wurde. Dem Vernehmen nach geht es dabei konkret um Personalkosten und Serverkapazitäten.

Das BfArM wollte sich auf Nachfrage der PZ nicht zu dem Thema äußern. Da der Einführungstermin gesetzlich festgelegt sei, könne nur das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Fragen zu einer möglichen Änderung des Termins beantworten.

Abstimmung im Haushalt 

Das Ressort von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilte auf Nachfrage nur mit: »Die Projektplanung für die Umsetzung des elektronischen Betäubungsmittel-Rezepts und die damit verbundenen haushälterischen Fragestellungen befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Aussagen über den sich daraus ergebenden Zeitplan für die Umsetzung können erst nach Abschluss dieser Abstimmungen getroffen werden.« Weil die Ampel-Koalition insgesamt sparen muss, wurden zahlreiche Ausgaben gestrichen. Die Umsetzung des E-BtM-Rezepts könnte den Kürzungen nun ebenfalls zum Opfer fallen.

Aus dem Umfeld der Gematik ist jedenfalls zu hören, dass die formale Verpflichtung zum 1. Juli 2025 unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht zu halten sein wird. Denn die Spezifikation kann erst folgen, wenn die Finanzierung gesichert ist.

In den kommenden Wochen soll aber ein Fachkonzept veröffentlicht werden, unter Einbindung aller Gesellschafter – das BMG hält bekanntlich die Mehrheit an der Organisation. Üblicherweise folgt dann noch ein Kommentierungsverfahren.

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