E-Rezept: ABDA schreibt Brandbrief ans BMG |
Alexander Müller |
19.12.2023 16:25 Uhr |
Hilfreich fände die ABDA zudem eine einheitliche Visualisierungsmöglichkeit für E-Rezepte. Der DAV habe dazu bereits ein zentrales, verbindliches Stylesheet vorgeschlagen. Denn aktuell müssten alle Beteiligten mit der Darstellung in ihren jeweiligen Softwaresystemen arbeiten, was die Kommunikation bei Rückfragen, Erstattungsanträgen und zu Retaxationen erschwere. Das Modell würde aus Sicht der ABDA auch für die elektronische Patientenakte (EPA) Mehrwerte bieten. Einsatz und Nutzung solcher Stylesheets sollte verbindlich vorgeschrieben sein, fordert die ABDA.
Der DAV hätte sich auch eine breitere Nutzung des Referenzvalidators gewünscht, zwingend notwendig sei der Einsatz am E-Rezept-Fachdienst. In der Praxis zeige sich derzeit leider, dass der im Einsatz befindliche alternative Validator keine hundertprozentige Ergebnisgleichheit zum Referenzvalidator erreiche. »Leider kommt die Gematik hier nicht dem Beschluss nach, erstens das entsprechende Delta strukturiert zu identifizieren und dieses dann zweitens schnellstmöglich zu beseitigen«, moniert Korf. Die ABDA bittet das BMG hier um Unterstützung.
Letzte Hürde aus Sicht der ABDA ist die Verfügbarkeit technischer Dienste und Support. Mit dem Anstieg der täglich eingelösten E-Rezepte habe leider auch die Zahl der Ausfälle zentraler Komponenten zugenommen. Praxen könnten bei einem TI-Ausfall auf Muster 16-Verordnungen ausweichen, am HV-Tisch sei dies nicht ohne Weiteres möglich. »Hier fehlt nach wie vor ein alternatives Ersatzverfahren, welches auch in der Apotheke greift«, so Korf.
Allgemein sei die Verfügbarkeit aller für das E-Rezept relevanten Dienste mit höchster Priorität sicherzustellen. Dazu gehört aus Sicht der ABDA die Erreichbarkeit der Support-Hotlines. Diese müssten sich an den Öffnungszeiten der Apotheken orientieren. Zuletzt hatten Ausfälle der VSDM-Dienste (Versichertenstammdatenmanagement) der Krankenkassen für Probleme gesorgt, weil E-Rezepte nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden konnten.
Die ABDA fordert die Bereitstellung geeigneter und adressatengerechter Informationen für Leistungserbringer, Softwarehäuser und Bürger, einen Aufbau von Meldeketten und Kommunikationsstrukturen zwischen Betreibern der Dienste der TI und den Primärsystemherstellern sowie ein Notfall- und Krisenmanagement zwischen diesen Partnern.
Jetzt hofft die ABDA, dass die Vorschläge vom BMG noch umgesetzt werden. Korf betont in ihrem Brief abschließend, dass das Schreiben ans Ministerium eine rechtssichere, zeitnahe und nutzerorientierte bundesweite Einführung des E-Rezepts zum Ziel hat.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.