E-Rezept ab sofort auch für Privatversicherte |
Bundesweit ist es den Apotheken nun auch technisch möglich, elektronische Verordnungen von Privatversicherten zu empfangen und einzulösen. / Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer
Auch Privatversicherte können nun von den Vorteilen der elektronischen Verordnung profitieren und ihr Rezept digital in einer Vor-Ort-Apotheke ihrer Wahl einlösen. Wie der DAV und der ADAS heute gemeinsam mitteilten, ist dies bundesweit in den Apotheken jetzt möglich. Demnach sind die notwendigen technischen Maßnahmen zum Einlösen von privaten E-Rezepten eingeleitet.
Bisher war dieses Verfahren nur gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Da Privatversicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (EGK) besitzen, müssten sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen, heißt es. Voraussetzung sei, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat.
DAV-Vorsitzender Hans-Peter Hubmann sagte: »Seit Herbst 2022 können Apotheken schon E-Rezepte einlösen, seit Jahresbeginn 2024 lösen sie nun endlich die rosa Papierrezepte in den allermeisten Fällen ab. Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können. Die Apotheken erweitern damit die Einsatzmöglichkeiten für das E-Rezept und ermöglichen Millionen Privatversicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Medikamenten. Wir hoffen, dass die Privatversicherten unser neues Angebot annehmen.«
Vonseiten des ADAS heißt es: »Nachdem das E-Rezept für gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit zur Standardverordnung für Arzneimittel geworden ist, freuen wir uns, jetzt auch für Privatversicherte bundesweit die Vorrausetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen zu haben«, so der ADAS-Vorsitzende Gerhard Haas. Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränke, gehen man davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept ihren Versicherten anbieten werden.
Was das Prozedere betrifft, so werde nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikaments für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt: entweder ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.