E-BtM-Rezept kommt später |
Alexander Müller |
18.10.2024 13:00 Uhr |
Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitales und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), informiert über die Verzögerung bei der Einführung des E-Rezepts für Betäubungsmittel. / © Techniker Krankenkasse
Das E-Rezept für Betäubungsmittel (BtM) soll eigentlich ab Mitte 2025 verpflichtend eingeführt werden. Das ergibt sich aus § 360 Abs. 2 Satz 2 SGB V.
Doch wie schon bei der Umsetzung des »normalen« E-Rezeptes kommt es zu Verzögerungen. Die PZ hatte bereits im August berichtet, dass im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schlicht die Mittel für die Umsetzung fehlen.
Diesen Engpass hat das BMG nun gegenüber den anderen Gesellschaftern der Gematik bestätigt. Zwar seien die Vorbereitungen seitens der Gematik nahezu abgeschlossen. Doch nach der Veröffentlichung der technischen Spezifikation stehe jetzt die technische Umsetzung in den Primärsystemen der Leistungserbringer, im E-Rezept-Fachdienst und beim BfArM an. »Jedoch stehen im Jahr 2025 für die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts beim BfArM keine Haushaltsmittel zur Verfügung«, schreibt Susanne Ozegowski, im BMG Abteilungsleiterin für Digitales und Innovation.
Die technische Umsetzung beim BfArM verzögere sich damit vorerst, heißt es weiter. Die technischen Komponenten für das E-BtM-Rezept werden entsprechend zur geplanten Frist nicht vollständig einsatzfähig sein.
Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben, wie Ozegowksi noch betont: Das E-BtM-Rezept bleibe ein wesentlicher Baustein für das Vorhaben, den Verordnungsprozess vollständig zu digitalisieren. »Das BMG strebt weiterhin eine zeitnahe Bereitstellstellung aller erforderlichen Komponenten für die Einführung des E-BtM-Rezepts an«, so das Versprechen aus dem Ministerium.
Bei den Engpässen im BfArM ging es nach PZ-Informationen konkret um Personalkosten und Serverkapazitäten. Die notwendige Aufstockung ist dem Vernehmen nach dem Rotstift der Ampel-Koalition zum Opfer gefallen, die aus haushalterischer Sicht an allen Ecken und Enden sparen will.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.