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Kleine Anfrage

E-Akte wird bisher kaum genutzt

Nur etwa 1 Prozent der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung nutzt bisher eine elektronische Patientenakte (EPA). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Opt-out-Regelung im geplanten Digital-Gesetz soll der EPA nun zum Durchbruch verhelfen.
Anne Orth
03.08.2023  17:00 Uhr

Bereits seit Jahren versuchen die jeweiligen Bundesregierungen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Bisher mit wenig Erfolg. Am heutigen Donnerstag veröffentlichte der Deutsche Bundestag die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion sowie der Linken-Abgeordneten Kathrin Vogler, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl und weiterer Abgeordneter.

Demnach legten die Kassen bis Ende Juni dieses Jahres insgesamt 704.050 elektronische Akten an. »Die aktuellen Nutzungszahlen der EPA sind aus Sicht der Bundesregierung nicht zufriedenstellend«, heißt es in der Antwort. Dass die Akte bislang so wenig genutzt wird, führt die Bundesregierung auf den hohen Aufwand bei der Beantragung zurück. Insoweit bestehe dringender Handlungsbedarf, heißt es.

Aus diesem Grund sehe der Koalitionsvertrag eine Umgestaltung der EPA in eine Opt-out-Anwendung vor, informiert die Bundesregierung. Aufbauend darauf sei im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) vorgesehen, dass Versicherten künftig automatisch von ihrer Krankenkasse eine EPA zur Verfügung gestellt wird, wenn sie dem nicht widersprochen haben. Dies solle eine gleichberechtigte Teilhabe aller gesetzlich Versicherten an den Vorzügen der EPA für die Versorgung gewährleisten.

Gesetzlich Versicherte können seit dem 1. Januar 2021 eine elektronische Akte ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden. Die bessere Verfügbarkeit der Daten soll die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessern, Zeit sparen und Doppeluntersuchungen vermeiden.

Start mit digitalem Medikationsplan

Der Entwurf des Digital-Gesetzes sieht vor, dass »weitestgehend automatisiert« strukturierte Daten in die EPA fließen sollen. Als erste Anwendung ist der digital gestützte Medikationsprozess geplant. Danach sollen die elektronische Patientenkurzakte (EPKA) und die Labordaten-Befunde folgen. Weitere Anwendungen und deren Umsetzung soll das BMG festlegen, heißt es. Die EPA soll laut Gesetzentwurf eine freiwillige Anwendung bleiben, deren Nutzung jeder Versicherte widersprechen oder sie einschränken kann.

Laut Gesetzentwurf sollen Apothekenteams künftig verpflichtet werden, den elektronischen Medikationsplan zu aktualisieren, sofern Patienten dem nicht widersprochen haben. Außerdem sollen E-Rezepte ab Januar 2024 Pflicht werden, und die Krankenkassen sollen eigene E-Rezept-Apps anbieten dürfen. Versicherte sollen zudem Anspruch auf die neue Leistung »assistierte Telemedizin in Apotheken« haben. Die ABDA nahm bereits schriftlich und in einer Verbändeanhörung Stellung zum Referentenentwurf.

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