Dynamisierte TI-Pauschale steigt um 3,85 Prozent |
Mit der Neuregelung werden die Apotheken in drei Cluster eingeteilt, abhängig von der Anzahl der zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel. / Foto: picture alliance/dpa
Weil der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sich bis 30. April 2023 nicht über die Höhe der Pauschalen für die Telematik-Infrastruktur (TI) einigen konnten, hatte der DAV das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angerufen, um als Schiedsstelle einzugreifen und den Betrag festzulegen.
Im Juni 2023 legte das BMG dann fest, dass die TI-Pauschalen für öffentliche Apotheken dynamisiert und jährlich angepasst werden. Als Grundlage dient die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Absatz 4 SGB V. Dieser beschloss im September 2023, den Punktwert um 3,85 Prozent zu erhöhen. Der NNF wird daher nach eigenen Angaben ab dem ersten Quartal 2024 die Anspruchsgrundlage der Apotheken entsprechend anpassen.
Die Höhe des Betrags ist abhängig von den jeweiligen Umsatzzahlen, orientiert sich also an den abgegebenen Rx-Packungsmengen. Mit der Neuregelung werden die Apotheken in drei Cluster eingeteilt, abhängig von der Anzahl der zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel: bis 19.999 Packungen; zwischen 20.000 und 39.999 Packungen und ab 40.000 Packungen. Zudem wird die Pauschale gekürzt, wenn dem NNF nicht alle vorgeschriebenen Anwendungen, sprich elektronischer Medikationsplan und elektronische Patientenakte (EPA) angezeigt wurden. Wenn die TI-Inbetriebnahme vor dem 1. Juli lag, fällt die Pauschale für die ersten 30 Betriebsmonate niedriger aus.
Für Apotheken, die die volle TI-Pauschale erhalten, kommt folgende Tabelle zur Anwendung:
Sollte eine vorgeschriebene Anwendung fehlen, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Auch für Apotheken, die bereits, nach der alten Regelung eine Förderung der Erstausstattung erhalten haben, wird die Pauschale in den ersten 30 Monaten nach Inbetriebnahme um 50 Prozent reduziert. In beiden Fällen kommt folgende Tabelle zur Anwendung:
Mit Ablauf der 30-Monatsfrist erhalten die Apotheken dann die volle TI-Pauschale.
Eine weitere Tabelle zieht der NNF für Apotheken heran, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Einmalzahlung erhalten haben, sich innerhalb der 30-Monatsfrist befinden und denen eine der vorgeschriebenen Anwendungen fehlt: