Durchbruch für EU-weite Interoperabilität |
Jennifer Evans |
25.04.2024 15:45 Uhr |
Aufgabe der Mitgliedstaaten wird es sein, E-Rezepte, E-Patientenkurzakten, Bilddaten, Laborergebnisse sowie Entlassungsberichte in ein gemeinsames europäisches Format zu gießen. Das sollen in jedem einzelnen Land vorab benannte digitale Gesundheitsbehörden übernehmen. Diese wiederum sind gleichzeitig über die gemeinsame digitale Infrastruktur namens »MyHealth@EU« verbunden, die von der EU-Kommission verwaltet wird. Diese zentrale Plattform ermöglicht es Apotheken, E-Rezepte über eine Landesgrenze hinweg einzulösen.
Jetzt muss nur noch der EU-Rat grünes Licht geben. Nach der Verkündung im Amtsblatt haben die europäischen Staaten dann zwei Jahre Zeit, die Inhalte umzusetzen. Das Digital-Gesetz (DigiG) sowie das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die im März 2024 in Kraft getreten sind, haben den Anschluss an den EHDS bereits bedacht.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.