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Gesundheitsdatenraum
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Durchbruch für EU-weite Interoperabilität

Der Weg ist frei für den grenzüberschreitenden Austausch für Gesundheitsdaten. Das EU-Parlament hat diese Woche die Verordnung über den EU-Gesundheitsdatenraum verabschiedet. Somit ist es bald möglich, E-Rezepte EU-weit einlösen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 25.04.2024  15:45 Uhr

Gemeinsame Infrastruktur

Aufgabe der Mitgliedstaaten wird es sein, E-Rezepte, E-Patientenkurzakten, Bilddaten, Laborergebnisse sowie Entlassungsberichte in ein gemeinsames europäisches Format zu gießen. Das sollen in jedem einzelnen Land vorab benannte digitale Gesundheitsbehörden übernehmen. Diese wiederum sind gleichzeitig über die gemeinsame digitale Infrastruktur namens »MyHealth@EU« verbunden, die von der EU-Kommission verwaltet wird. Diese zentrale Plattform ermöglicht es Apotheken, E-Rezepte über eine Landesgrenze hinweg einzulösen.

Jetzt muss nur noch der EU-Rat grünes Licht geben. Nach der Verkündung im Amtsblatt haben die europäischen Staaten dann zwei Jahre Zeit, die Inhalte umzusetzen. Das Digital-Gesetz (DigiG) sowie das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die im März 2024 in Kraft getreten sind, haben den Anschluss an den EHDS bereits bedacht.

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