Durchbruch für EU-weite Interoperabilität |
Jennifer Evans |
25.04.2024 15:45 Uhr |
Gesundheitsdaten teilen: Die Versorgung der EU-Bürger soll davon profitieren, dass die Forschung grenzüberschreitenden Zugriff auf Daten hat. / Foto: Adobe Stock/BillionPhotos.com
Der European Health Data Space (EHDS) gilt als Game-Changer für Europa. Er ermöglicht innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten die grenzüberschreitende Nutzung sowohl von Primärdaten für die Versorgung als auch von Sekundärdaten für die Forschung.
Mit einer Mehrheit von 445 Ja-Stimmen, 142 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen haben die Abgeordneten im EU-Parlament das Großprojekt am gestrigen Mittwoch angenommen. Das Gesetz gilt als eine der wichtigsten gesundheitspolitischen Initiativen für die Versorgung der EU-Bürger.
Patientinnen und Patienten wird es bald möglich sein, über ihr Smartphone oder die elektronische Gesundheitskarte (EGK) von überall in der Europäischen Union auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Informationen wie Medikationspläne, medizinische Bilder oder Laborergebnisse lassen sich so mit Ärzten in allen Mitgliedstaaten teilen. Und auch ihr E-Rezept können die EU-Bürger dann überall im europäischen Ausland einlösen. Ebenso soll die Forschung von den EU-weiten Gesundheitsdaten profitieren. Unzulässig ist jedoch, die sensiblen Informationen für Werbezwecke oder Versicherungsverträge zu missbrauchen.
Der nun im EU-Parlament verabschiedete Gesetzentwurf erlaubt im Vergleich zum Kommissionsvorschlag den Mitgliedstaaten, den Zugriff auf Gesundheitsdaten für Forschungszwecke eigenständig anzupassen oder abzulehnen. Ausnahmen bilden definierte Zwecke des öffentlichen Interesses. Dieser Aspekt schmeckt dem Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) gar nicht. Er wertet diese Änderung als Verwässerung der ursprünglichen Idee des EHDS und als Qualitätsverlust hinsichtlich gemeinsam genutzter Daten. Er fordert eine »konsequente Harmonisierung«.
Der für den EHDS zuständige Berichterstatter des ENVI-Ausschuss, Tomislav Sokol (EVP), hob dagegen hervor, dass der Gesundheitsdatenraum der Forschung im Hinblick auf neue Behandlungen einen wichtigen Impuls geben werde. »Er wird Behandlungslücken verhindern, indem er dafür sorgt, dass Angehörige der Gesundheitsberufe grenzüberschreitend auf die Daten ihrer Patienten zugreifen können. Gleichzeitig wird durch die Opt-out-Möglichkeit sichergestellt, dass die Patienten ein Mitspracherecht haben und dass das System vertrauenswürdig ist.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.