DRK begrüßt Gesundheitskioske |
Ev Tebroke |
15.12.2023 15:15 Uhr |
Das DRK als Wohlfahrtsverband bietet sich als Träger der geplanten Gesundheitskioske an / Foto: picture alliance / imageBROKER
Zuletzt war es still geworden um das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorangetriebene Projekt der Einrichtungen von kommunalen Gesundheitskiosken. Diese sind Teil des in Juni präsentierten Entwurfs zu einem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Die Kioske sollen in benachteiligten Regionen und Stadtteilen Ratsuchenden unabhängig vom Versichertenstatus niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung bieten, so das Ziel. Rund 1000 solcher Anlaufstellen hatte Lauterbach bei der erstmaligen Präsentation seiner Ideen in 2022 angekündigt.
Im Entwurf ist jedoch keine Zahl vorgegeben, da das Initiativrecht zur Errichtung solcher Anlaufstellen bei den Kommunen liegen soll. Während Kassen sowie Ärzte- und Apothekerschaft den Aufbau kostenintensiver Parallelstrukturen zum etablierten Gesundheitssystem ablehnen, bekommt Lauterbach nun Rückendeckung von einem der großen Wohlfahrtsverbände, dem Deutschen Rote Kreuz (DRK). Diese Idee berge »viel Potenzial, um einen Beitrag für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung zu leisten«, heißt es in einem Standpunkt-Papier, das der PZ vorliegt.
Das DRK hält die Etablierung von Gesundheitskiosken demnach für einen »besonders spannenden Vorschlag«. Das GVSG enthalte vielversprechende Ansätze zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Als Wohlfahrtsverband sieht das Deutsche Rote Kreuz insbesondere in den Gesundheitskiosken eine Möglichkeit, eigene Ressourcen einzubringen.
Laut Entwurf sind die Kommunen mit einem Eigenanteil von 20 Prozent an den Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb der Kioske beteiligt, den Löwenanteil soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit 74,5 Prozent tragen, die Private Krankenversicherung (PKV) 5,5 Prozent. Damit auch finanzschwache Kommunen diese 20 Prozent schultern könne, fordert das DRK den Bund zur Unterstützung auf, etwa mittels einer Strukturförderung des Bundes. Was das Betreiben solcher Kioske betrifft, so sollen diese Kosten nicht allein den Kassen und den Kommunen aufgehalst werden, fordert das DRK.
»Dies würde nicht nur unserem Verständnis des subsidiären Sozialstaats widersprechen, sondern auch die Vielfalt an gewachsenen Strukturen in den Gemeinden missachten«, heißt es in dem Standpunkt-Papier. Stattdessen ist aus Sicht des DRK die Wohlfahrtspflege als Träger geeignet. Die gemeinnützige Freie Wohlfahrtspflege verstehe sich nicht nur als ein Subsidiär des Staates, der bei der Sicherstellung der Daseinsvorsorge unterstütze, sondern sie sei mit ihren Angeboten und Strukturen flächendeckend in der Lebenswelt der Menschen präsent.
»Schon heute stellen die Angebote und Strukturen der Wohlfahrtsverbände wichtige Bezugspunkte in den lokalen Sozialräumen dar, die es für den Aufbau der Gesundheitskioske zu nutzen gilt.« Gerade hinsichtlich der bereits etablierten Präventionskurse und Gesundheitsberatungsangebote des DRK, die in Gesundheitskiosken aufgehen beziehungsweise daran angegliedert werden könnten, heißt es. »Um eine weitere Kommerzialisierung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sollte beim Betrieb in jedem Fall ein Vorrang für gemeinnützige Trägerschaften gelten«, so die Forderung.
Auf rund 400.000 Euro pro Jahr beziffert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) laut Gesetzentwurf die Kosten für den Betrieb eines Gesundheitskiosks. Die Kassen sowie die Ärzte- und Apothekerschaft sehen diese zusätzliche Kosten skeptisch. Die Kioske sollten nicht zulasten der GKV und damit der Beitragszahler gehen, so die Kritik. Einerseits teuer neue Strukturen aufzubauen, während auf der anderen Seite die Gelder fehlten, um die etablierten Strukturen zu stabilisieren, das passe nicht zusammen, kritisierte etwa zuletzt die Präsidentin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Tatjana Zambo. Seit Monaten fordern die Heilberufler eine wirtschaftliche Stärkung von Praxen und Apotheken, um eine flächendeckenden Versorgung auch künftig sicherstellen zu können. Im November hatten Apothekerinnen und Apotheker bundesweit an vier Tagen für mehr Honorar und eine Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken protestiert.