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Erleichterte Austauschregeln

»Dringlichkeitsliste« verzögert

Eigentlich sollte ab dem 1. Dezember die »Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024«. Für die hier gelisteten rund 350 Pharmazentralnummern (PZN) gelten dann gelockerte Austauschregeln. Doch Veröffentlichung der gesetzlichen Grundlage lässt noch auf sich warten. Eine echte Erleichterung bedeutet die List für Apotheken ohnehin nicht.
Alexander Müller
01.12.2023  14:30 Uhr

Prüfpflichten bleiben

Die seit Anfang November veröffentlichte Liste wurde zum 1. Dezember für gültig erklärt und enthält laut BfArM »essenzielle Arzneimittel für die Pädiatrie, die in der kommenden Infektionssaison möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen«. Gelistet sind vor allem Antibiotika-Säfte beziehungsweise Trockensäfte, Schmerz- und Fiebermittel, aber auch Asthmaspray und abschwellende Nasentropfen.

Für die Herstellung von Rezepturen und für den Austausch der Darreichungsform wird bei Arzneimitteln auf der Dringlichkeitsliste eine Retaxation ausgeschlossen, genauso wie eine Beanstandung in Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Ärzteschaft. Detailfragen könnten in der Praxis noch auftauchen, etwa wenn beim Austausch unterschiedliche Dosiereinheiten oder Indikationen betroffen sind.

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