DPhG befürchtet Qualitätsverlust bei Versorgung |
Pharmazeutische Kompetenz gerade auch im persönlichen Patientengespräch sei unverzichtbar, um aktuelle und künftige Arzneimittelrisiken zielgerichtet erkennen zu können, so die DPhG. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
»Was sich auf den ersten Blick positiv anhört, entpuppt sich jedoch als Qualitätsverlust in der Arzneimittelversorgung und wird die Weiterentwicklung des Apothekerberufs ausbremsen«, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG).
Insbesondere das Vorhaben, dass Filialapotheken ohne einen vor Ort anwesenden approbierten Apotheker betrieben werden können, gefährde die Patienten- und Versorgungssicherheit. »Dabei ist die pharmazeutische Kompetenz gerade auch im persönlichen Patientengespräch unverzichtbar, um aktuelle und künftige Arzneimittelrisiken zielgerichtet erkennen zu können«, heiß es in der Stellungnahme. Es stehe zudem im Widerspruch zu wissenschaftlicher Evidenz und ignoriere die Bedeutung des Apothekers für die Arzneimitteltherapiesicherheit.
Die Beratung zu Arzneimitteln und die Therapiebegleitung der Patienten sei eine anspruchsvolle Aufgabe, die nur von wissenschaftlich an einer Universität ausgebildeten Apothekerinnen und Apothekern verantwortlich wahrgenommen werden könne. Es reiche nicht aus, einen Apotheker oder eine Apothekerin bei Bedarf online telepharmazeutisch hinzuzuschalten. Denn dies setze voraussetzt, dass bereits der Bedarf für eine pharmazeutische Intervention auch ohne Apotheker erkannt werden könne.
Die DPhG listet in ihrer Stellungnahme zudem einige wissenschaftliche Belege dafür auf, dass eine Pharmazeutische Betreuung durch Apothekerinnen und Apotheker zu einer Verbesserung der patientenrelevanten Endpunkte führt. Eine »Apotheke ohne Apotheker« werde diese Aufgaben nicht wahrnehmen können.
Das telepharmazeutische Hinzuziehen eines Apothekers sei nicht nur wissenschaftlich unbegründet, sondern »schlichtweg unpraktikabel, da dieser während der Online-Beratung keine Präsenzaufgaben wahrnehmen kann und damit an anderer Stelle fehlt«. Das hätten auch die Gesundheitsminister der Länder erkannt und »Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht« abgelehnt.
Der aktuelle Referentenentwurf müsse überdacht werden. Gleichzeitig solle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, »das Potenzial der wissenschaftlich hervorragend ausgebildeten Arzneimittelexperten zur Verbesserung der Patientensicherheit stärker zu nutzen als bisher«.