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Datum(104) Freitag, der 17.10.2025, 14:54 Uhr
IDbdt0231 4 pl 255 dpa 0899
BetreffGesundheit/Deutschland/Mehr Angebote für Patienten in Apotheken geplant (Foto Archiv)
TextDas Netz der Apotheken wird kleiner. Doch die Bundesregierung will
ihre Rolle in der Versorgung stärken. Vorschläge dafür werden jetzt
konkreter.
Berlin (dpa) - In Apotheken sollen nach Plänen von
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig mehr Leistungen zu
bekommen sein - von Impfungen über Vorsorge bis zu weiteren
Medikamenten auch ohne ärztliches Rezept. Das Ministerium gab dazu
nun zwei Entwürfe in die regierungsinterne Abstimmung, die auch mehr
Flexibilität bei Öffnungszeiten und Anforderungen an den Betrieb von
Zweigstellen vorsehen. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis
sprach von einem wichtigen Schritt, um die wohnortnahe
Arzneiversorgung zu sichern.
Warken hatte Kernpunkte ihrer Pläne schon beim Apothekertag im
September präsentiert und erntete dafür teils heftige Ärzte-Proteste.
Union und SPD haben eine Apothekenreform im Koalitionsvertrag
vereinbart. Jetzt liegen Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung vor.
Die Reform stärke die Apothekenteams, entlaste die Betriebe von
Bürokratie und schaffe neue Kompetenzen, die Patientinnen und
Patienten unmittelbar zugutekommen, sagte Pantazis. 
Vorsorge, Schnelltests, Impfungen
Unter anderem sollen Apotheken künftig neue Leistungen zur Vorbeugung
und Früherkennung anbieten können - etwa für
Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben
Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit
Totimpfstoffen möglich sein - also etwa auch gegen Tetanus oder
Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten auf
Selbstzahlerbasis Schnelltests auf bestimmte Erreger bekommen können
- etwa auf Influenza, Noro- oder Rotaviren. Das soll Infektionsketten
schneller unterbrechen.
In bestimmten Fällen sollen Apotheken zudem auch
verschreibungspflichtige Medikamente ohne sonst nötige ärztliche
Verordnung abgeben können. Gehen soll das zum einen, wenn Patienten
ein bekanntes Langzeitmedikament nehmen. Erlaubt werden soll dann
unter bestimmten Voraussetzungen die einmalige Abgabe der kleinsten
Packung. Erlaubt werden soll es auch bei «akuten, unkomplizierten
Formen bestimmter Erkrankungen».
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