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Datum(101) Freitag, der 17.10.2025, 16:05 Uhr
IDbdt0288 3 pl 464 dpa 1116
BetreffGesundheit/Deutschland/(Zusammenfassung 1630) Mehr Angebote für Patienten in Apotheken geplant (Foto Archiv)
TextIn Apotheken gibt es schon jetzt nicht nur Medikamente. Die Regierung
will ihre Rolle in der Versorgung aber noch ausbauen - auch mit neuen
Leistungen. Vorschläge dafür werden jetzt konkreter.
Berlin (dpa) - In Apotheken sollen nach Plänen von
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig mehr Leistungen zu
bekommen sein - von Impfungen über Vorsorge bis zu weiteren
Medikamenten auch ohne ärztliches Rezept. Das Ministerium gab dazu
nun zwei Entwürfe in die regierungsinterne Abstimmung, die auch mehr
Flexibilität bei Öffnungszeiten und Anforderungen an den Betrieb von
Zweigstellen vorsehen. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis
sprach von einem wichtigen Schritt, um die wohnortnahe
Arzneiversorgung zu sichern.
Warken hatte Kernpunkte ihrer Pläne schon im September beim
Apothekertag präsentiert und erntete dafür teils heftige
Ärzte-Proteste. Union und SPD haben eine Apothekenreform im
Koalitionsvertrag vereinbart. Jetzt liegen Vorschläge zur konkreten
Ausgestaltung vor. Die Reform stärke die Apothekenteams, entlaste die
Betriebe von Bürokratie und schaffe neue Kompetenzen, die
Patientinnen und Patienten unmittelbar zugutekommen, sagte Pantazis. 
Vorsorge
Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung
anbieten können - etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und
rund ums Rauchen.
Impfungen
Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen
mit «Totimpfstoffen» in Apotheken angeboten werden können - also zum
Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken
übertragen (FSME).
Schnelltests
Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten auf
Selbstzahlerbasis Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können
- etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll
Infektionsketten schneller unterbrechen.
Medikamente
Apotheken sollen in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige
Präparate ohne eine sonst nötige ärztliche Verordnung abgeben können.
Gehen soll das zum einen, wenn Patienten ein bekanntes
Langzeitmedikament einnehmen. Erlaubt werden soll unter bestimmten
Voraussetzungen die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das
Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt. 
Erlaubt werden soll es auch bei «akuten, unkomplizierten Formen
bestimmter Erkrankungen», dazu soll es einen Katalog dieser
Erkrankungen geben. Patienten müssten das Medikament selbst bezahlen.
Und Apotheken könnten ihnen für den Arbeitsaufwand bis zu fünf Euro
pro Medikament berechnen. 
Öffnungszeiten
Wann sie öffnen, soll in die Eigenverantwortung der Apotheken
gestellt werden. So könnten vor allem Apotheken in ländlichen
Regionen Geschäftszeiten besser an den Bedarf anpassen, erläutert das
Ministerium. Bisher sind Apotheken zur «ständigen Dienstbereitschaft»
mit Befreiungen verpflichtet, aus denen sich feste Öffnungszeiten
ergeben, zum Beispiel werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Austauschmöglichkeiten
Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht da ist, soll es
leichter werden, Alternativen zu nehmen. Apotheken sollen dann auch
ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen -
bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Das soll auch
Wartezeiten für Patienten vermeiden.
Vertretungen 
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten in Apotheken
sollen mehr Verantwortung übernehmen können. Vorgesehen ist, dass sie
sich mit einer zweijährigen Weiterbildung dafür qualifizieren können,
befristet die Apothekenleitung zu vertreten. Möglich sein soll das in
der Regel für bis zu 20 Tage im Jahr und höchstens für zehn
Öffnungstage am Stück. 
Filialen
Das Gründen von Zweigapotheken soll erleichtert werden, indem
bestimmte Anforderungen entfallen. Für abgelegene Regionen mit
deutlich eingeschränkter Versorgung sollen so Anreize für mehr
Standorte gesetzt werden.
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- Autor/in: Sascha Meyer (Berlin), +49 30 2852 31137,
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- Redaktion: Vanessa Reiber (Berlin), +49 30 2852 31301,
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