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Datum(6) Samstag, der 06.09.2025, 13:02 Uhr
IDnwf0013 4 pl 230 lnw 0399
BetreffSchulen/Gesundheit/Arbeit/Nordrhein-Westfalen/Deutschland/Disziplinarverfahren gegen dauerkranke Lehrerin (Foto Archiv)
TextDas Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheidet: Auch
nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen
- trotz Kritik der Lehrerin am Vorgehen des Landes.
Düsseldorf (dpa) - Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit
über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren
eingeleitet worden. Auch in der zuständigen Bezirksregierung
Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte
ein Sprecher des NRW-Schulministeriums. Zuvor hatte der «Spiegel»
darüber berichtet.
Bezirksregierung leitet internes Verfahren ein
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Disziplinarverfahren
gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Innerhalb der Behörde betreffe das Disziplinarverfahren die
zuständige Person, berichtet «Spiegel». 
Der Fall der Lehrerin gelang durch einen Rechtsstreit an die
Öffentlichkeit: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte
August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf.
Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau
die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob
die Beamtin wieder dienstfähig ist. 
Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen.
Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht
nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass
eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr
Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die
OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der
Vorinstanz.
Seit 2009 kein Dienst - psychische Probleme attestiert
Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten
Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend
ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das
sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung sei
das unerheblich.
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## Redaktionelle Hinweise
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- Lehrerzimmer
## Internet
- [Beschluss des OVG](https://dpaq.de/uVh5Nkc)
## Orte
- [Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen](Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster,
Deutschland)
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- Autor/in: Volker Danisch (Düsseldorf), +49 211 380339123,
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dpa vd yynwd n1 jul
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