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Datum(1) Samstag, der 06.09.2025, 16:18 Uhr
IDbdt0156 3 pl 511 dpa 0593
BetreffSoziales/Finanzen/Rente/Krankenversicherung/Deutschland/(Zusammenfassung 1615) Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab 2026 vorgesehen (Foto Illustration,)
TextDie Einkommensgrenze, bis zu der Sozialbeiträge zu zahlen sind, wird
jährlich neu festgelegt - analog zur Lohnentwicklung. Was heißt das
für Arbeitnehmer im kommenden Jahr?
Berlin (dpa) - Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden
Jahr voraussichtlich mehr Geld an die Sozialversicherungen abführen.
Konkret geht es um die Anhebung der sogenannten Bemessungsgrenze beim
Einkommen, bis zu der Sozialbeiträge zu entrichten sind. Sie wird
jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Den entsprechenden
Verordnungsentwurf, der die Grenzen für 2026 neu festlegt, hat das
Bundesarbeitsministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen
Ressorts geschickt. Der Entwurf, über den zuvor das Portal «Politico»
berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. 
Was ist für die einzelnen Versicherungsarten vorgesehen?
* In der allgemeinen Rentenversicherung soll die
Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.050 Euro
im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen.
* In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll die
Beitragsbemessungsgrenze demnach ebenfalls steigen - von monatlich
5.512,50 Euro in diesem Jahr auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr.
* Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, bis zu der
Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen,
soll gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6.150 Euro
Bruttomonatseinkommen auf dann 6.450 Euro angehoben werden.
Was die Beitragsbemessungsgrenze ist
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der
Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum
gesetzlichen System der Alterssicherung, zu dem Arbeitnehmer und
Arbeitgeber beitragen, erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser
Grenze wird nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge
herangezogen. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der
Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der
Löhne und Gehälter. 
Weitreichendere politische Forderungen
Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis hatte im Juni in einem
Interview vorgeschlagen, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche
Krankenversicherung einzahlen. Konkret plädierte er für eine Erhöhung
der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro, um die angespannte
Finanzlage der Versicherungen zu stabilisieren. Der
gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, plädierte
neben Strukturreformen ebenfalls für eine Anhebung «stufenweise auf
das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung».
Arbeitnehmer endlich entlasten
«Entscheidend ist am Ende doch, was auf dem Lohnzettel übrig bleibt»,
sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel,
nun «Bild» und dpa. «Statt immer nur Grenzen hochzuschrauben, braucht
es endlich Einsparungen bei den Sozialleistungen.»
Mit Blick auf den für 2026 vorgesehenen Anstieg der
Beitragsbemessungsgrenze vollziehe die Bundesregierung die
Lohnentwicklung nach und habe «in der Sache wenig
Gestaltungsspielraum», sagte dagegen Dennis Radtke (CDU),
Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft
Deutschlands, dem «Tagesspiegel». Er fügte jedoch hinzu: «Das Dilemma
ist: Parallel zur Anhebung der Bemessungsgrenze zeichnet sich die
Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV ab.» Somit würden viele
Beschäftigte gleich doppelt getroffen statt endlich entlastet. Der
Europaabgeordnete sagte der Zeitung: «Viele haben einfach die Nase
voll, weil sie trotz harter Arbeit kaum noch vom Fleck kommen.»
Zusatzbeiträge stiegen zu Jahresbeginn
Anfang dieses Jahres waren die Zusatzbeiträge im Schnitt auf 2,9
Prozent gestiegen. Jeweils im Herbst ermittelt ein Schätzerkreis
einen Orientierungswert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im
Folgejahr. Den konkreten Zusatzbeitrag legt dann jede Kasse nach
ihrer Finanzsituation für ihre Versicherten fest. 
Zum Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung, den sich Arbeitnehmer
und Arbeitgeber teilen, gehört daneben der allgemeine Satz von
einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Die Leistungsausgaben der
rund 90 Krankenkassen waren im ersten Halbjahr um 7,95 Prozent auf
166,1 Milliarden Euro gestiegen, wie aus Kennzahlen des
GKV-Spitzenverbands hervorgeht.
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