Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

DPA-Meldungen

 
Meldungen aktualisieren

Datum(109) Freitag, der 17.10.2025, 12:56 Uhr
IDsan0020 4 vm 425 lsn 0699
BetreffProzesse/Sachsen/Kindestötung: Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft (Foto Archiv)
TextEine junge Mutter wird beschuldigt, ihr Neugeborenes getötet zu
haben. Sie macht dagegen eine Fehlgeburt geltend. Dass sie das Kind
im Biomüll entsorgte, wertet die Staatsanwaltschaft als erschwerend.
Dresden (dpa/sn) - Im Prozess um die mutmaßliche Tötung eines
Neugeborenen verlangt die Staatsanwaltschaft Dresden sieben Jahre
Haft für die 24 Jahre alte Mutter. Die Anklagevertretung sieht sich
durch den Verlauf der Verhandlung am Landgericht Dresden darin
bestätigt, dass die junge Frau ihr Kind in der Zeit zwischen dem 2.
und 7. Februar dieses Jahres auf der Toilette ihrer Wohnung in
Freital zur Welt brachte und kurz darauf erstickte. Nach dem
rechtsmedizinischen Gutachten könne das Kind nicht plötzlich einfach
gestorben sein, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Totes Kind «wie Müll entsorgt» 
Ein Mitarbeiter einer Abfallfirma fand die Babyleiche am 7. Februar.
Sie war in einer Tüte im Biomüll abgelegt worden. Die
Staatsanwaltschaft wertete das in ihrem Plädoyer als erschwerend für
die Angeklagte. Sie habe das Kind «wie Müll entsorgt». Auch ihre
Lügen danach würden von «erheblicher krimineller Energie» zeugen. Von
einer Spontan- oder Affekttat könne keine Rede sein. Die Frau habe
seit Sommer 2024 von ihrer Schwangerschaft gewusst, diese aber
verheimlicht. Kurz vor oder während der Geburt habe sie Alkohol
konsumiert. Es sei ihr darum gegangen «zu vergessen».
Staatsanwalt sieht keine Mordmerkmale
Die Frau ist wegen Totschlags angeklagt. Mordmerkmale kommen nach
laut Staatsanwaltschaft nicht in Betracht, aber auch kein minder
schwerer Fall von Totschlag. Der Strafrahmen für diese Straftat liegt
bei 5 bis 15 Jahren. Zu Gunsten der Angeklagten wurde deren
schwierige familiäre Situation gewertet. Die zweifache Mutter sei in
ihrer Beziehung und im Alltag weitgehend auf sich allein gestellt
gewesen, hieß es. Sie habe das Kind nicht gewollt, aber auch nicht
die Möglichkeit genutzt, es in staatliche Obhut zu geben. Das Leben
des Kindes sei ihr egal gewesen. 
Gutachter findet keine Hinweise auf seelische Störungen
Am Freitag hatte zunächst der forensische Psychiater Matthias Lammel
sein Gutachten über die Beschuldigte vorgestellt. Er attestierte ihr
weder krankhafte seelischen Störungen noch Rauschzustände oder
verminderte Intelligenz. Es gebe keine Hinweise auf psychiatrischen
Erkrankungen im engeren Sinne. Allerdings machte er problematische
Einflussfaktoren in ihrer Entwicklung geltend. Sie habe in der Zeit
ihrer Jugend keine Bezugsperson besessen. Während der Schwangerschaft
habe sie keine Beziehung zu dem Kind herstellen können und sich auch
nicht auf die Geburt vorbereitet. 
Angeklagte macht Fehlgeburt geltend
Die Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses von ihrem Verteidiger
eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie an, das Baby tot
geboren zu haben. Nach dem Plädoyer zeigte sich Rechtsanwalt Peter
Manthey von der rechtlichen Würdigung des Falles durch die
Staatsanwaltschaft überrascht. Er wolle das überschlafen, um bei
seinem Plädoyer angemessene Worte zu finden, sagte er. Das Gericht
setzte für den 23. und 24. Oktober zwei weitere Verhandlungen an.
# Notizblock
## Redaktionelle Hinweise
- Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa
Bildangebot:
- Beginn Prozess wegen Totschlags
## Orte
- [Landgericht Dresden](Lothringer Straße 1, 01069 Dresden,
Deutschland)
* * * *
Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt
## Kontakte
- Autor/in: Jörg Schurig (Dresden), +49 (351) 86759-16,
Schurig.Joerg@dpa.com
- Redaktion: Carsten Linnhoff (Büro Münster, derzeit Berlin), +49 251
609540, linnhoff.carsten@dpa.com, Foto: Newsdesk, +49 30 2852
31515, foto@dpa.com
dpa jos yysn n1 gut lic
zurück