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Datum(211) Montag, der 01.09.2025, 09:17 Uhr
IDtmn0009 4 vm 216 dpa-tmn 0334
BetreffArbeit/Recht/Gesundheit/Deutschland/Ratgeber/tmn9500/CJAB/Beruf/(Fragen aus dem Arbeitsrecht/RUBRIK Z: 1540) Muss man auch im Falle einer Krankmeldung erreichbar sein? (Mit 2 Bildern tmn9500 vom 01.09.2025)
TextAuch im Krankheitsfall kann es nötig sein, für den Arbeitgeber
erreichbar zu bleiben. Wann das gilt und welche Pflichten
Beschäftigte treffen können.
Berlin (dpa/tmn) - Egal, ob Hexenschuss, Grippe oder Migräne: Wer
sich nicht gut fühlt, meldet sich krank und bleibt im besten Fall zu
Hause. Aber was, wenn Führungskraft oder das Team nun auf wichtige
Informationen bestehen? Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erreichbar sein, wenn sie arbeitsunfähig sind?
Nein. In aller Regel müssen Beschäftigte nicht telefonisch erreichbar
sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind. Es kann aber
Ausnahmen geben. Auch außerhalb der Arbeitspflicht gebe es gewisse
Loyalitätspflichten zum Arbeitgeber, erklärt Kathrin Schulze Zumkley,
Fachanwältin für Arbeitsrecht. 
Gibt es etwa einen Notfall, der sich nur durch Nachfrage beim
erkrankten Arbeitnehmer lösen lässt, habe man auch im Falle einer
Krankmeldung die Pflicht, zu helfen - sofern möglich. Denkbar ist
auch, dass eine Arbeitnehmerin, die sich arbeitsunfähig gemeldet hat,
auf Nachfrage ein entscheidendes Passwort oder eine wichtige Datei
weitergibt, um zu gewährleisten, dass die Arbeit fortgeführt werden
kann.
Vielleicht ist auch ein kurzes Telefonat nötig, um zu klären, was in
der Abwesenheit alles dringend zu erledigen ist, so Schulze Zumkley. 
Es kommt bei der Frage aber auch immer darauf an, was das konkrete
betriebliche Interesse ist und welche Krankheit vorliegt.
Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für
Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und
Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer
Hamm.
# Notizblock
## Redaktionelle Hinweise
- Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa
Bildangebot:
- Kathrin Schulze Zumkley
- Mann liegt krank auf einem Sofa und telefoniert
* * * *
Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt
## Ansprechpartner
- Dr. Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht, +49
5241 903320, kathrin.schulzezumkley@t-s-c.eu
## Kontakte
- Autor/in: Lukas Möller (Berlin) +49 30 2852-32946,
moeller.lukas@dpa.com
- Redaktion: Fotoredaktion: +49 30 2852-32897,
foto.themendienst@dpa.com, Amelie Breitenhuber (Berlin), +49 30
2852 32981, breitenhuber.amelie@dpa.com
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