DPA-Meldungen |
Datum | (136) Donnerstag, der 16.10.2025, 14:39 Uhr |
ID | rhs0028 4 vm 374 lrs 0875 |
Betreff | Gesundheit/Notfälle/Prozesse/Rheinland-Pfalz/Updateme/Notarzt legt Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung ein (Foto Illustration) |
Text | Er sieht eine Lücke in der medizinischen Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell. Deswegen zieht er jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Zell/Karlsruhe (dpa/lrs) - Wegen einer seiner Ansicht nach unzureichenden Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell hat ein früherer Notarzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. «Wir akzeptieren nicht länger, dass Menschen auf dem Land im Notfall schlechtere Überlebenschancen haben», teilte die Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück mit, die den Mediziner aus der Verbandsgemeinde Zell unterstützt. Nach Entscheidungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts ist die Notfallversorgung in der Region durch die Kliniken in Simmern, Cochem und Wittlich gewährleistet. «Die Realität spricht eine ganz andere Sprache», teilte die Initiative mit. Die Notfallversorgung im Kreis seit Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell Ende Juni «völlig unzulänglich». Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall entstünden Fahrzeiten von bis zu einer Stunde. Die geltende 30-Minuten-Richtlinie für die Rettungswagen-Fahrten zum geeigneten Krankenhaus werde von der Landesregierung komplett außer Acht gelassen. «Viele Gemeinden im Hunsrück und in der Region Cochem sind von dieser Notlage betroffen», hieß es in einer Mitteilung. «Medizinische Leitlinien müssen rechtlich verbindlich sein» Es könne nicht sein, dass Menschen im Notfall völlig unzureichend versorgt würden und der Staat zugleich behaupten dürfe, das sei noch ausreichend, teilte der ehemalige Notarzt (75) mit. «Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit darf kein dehnbarer Begriff sein. Er ist der Kern unseres Grundgesetzes.» Die Initiative fordert, den Gestaltungsspielraum des Staates bei der Daseinsvorsorge an den medizinischen Leitlinien auszurichten. «Wenn der Staat seine Schutzpflicht ernst nimmt, dann muss das, was medizinisch notwendig ist, auch rechtlich verbindlich sein», betonte die Initiative. «Leitlinien sind keine Empfehlung, sie sind Ausdruck von Verantwortung, Wissen und Ethik. Sie müssen zum Maßstab politischen Handelns werden.» Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell. Der Beschwerdeführer war nach eigenen Angaben mehr als 30 Jahre als Notarzt in der Region tätig. Bisher sehen Gerichte Notfallversorgung gesichert Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte im September einen Eilantrag des Mannes abgewiesen und auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Juni verwiesen. Dieses hatte ausgeführt, es stehe in Simmern ein Krankenhaus mit einer Basis-Notfallversorgung zur Verfügung, das in rund 25 Minuten mit dem Auto erreichbar sei. Zudem stehe in rund 30 Minuten Entfernung das Krankenhaus in Cochem zur Verfügung, das auch eine Notaufnahme habe. Außerdem gebe es eine Versorgung von Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten im Krankenhaus in Wittlich, hatte das Gericht ausgeführt. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium wurde zu einer Stellungnahme angefragt. # Notizblock ## Redaktionelle Hinweise - Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa Bildangebot: - Notarzt und Rettungswagen ## Internet - [Beschluss Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz](https://dpaq.de/kIkNraM) * * * * Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt ## Ansprechpartner - Bundesverfassungsgericht, Presse, +49 721 9101389, presse@bundesverfassungsgericht.de ## Kontakte - Autor/in: Birgit Reichert (Trier), +49 651 5611376, Reichert.birgit@dpa.com - Redaktion: Carsten Linnhoff (derzeit Berlin), +49 251 609540, linnhoff.carsten@dpa.com, Foto: Newsdesk, +49 30 2852 31515, foto@dpa.com dpa rtt yyrs n1 lic |
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