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Datum(127) Freitag, der 17.10.2025, 00:05 Uhr
IDtmn0005 4 vm 283 dpa-tmn 0036
BetreffVerkehr/Auto/Recht/Deutschland/Ratgeber/TPDS/Urteil/tmn0740/Fahrrad/(Gesetz der Straße/RUBRIK - Z: 1860) Gilt auch auf dem Fahrradstreifen ein Rechtsfahrverbot? (Mit 1 Bild tmn0740 vom 17.10.2025)
TextAutos dürfen nicht auf Schutzstreifen halten. Doch was, wenn ein
Radfahrer wohl noch rechts vorbei gepasst hätte - und dennoch in das
Fahrzeug kracht? So ein Fall landete im Norden vor Gericht.
Lübeck (dpa/tmn) - Obwohl der Schutzstreifen in der Regel für sie
allein gedacht ist, müssen Radler dort das Rechtsfahrgebot beachten.
Wer sich nicht daran hält, kann nach Unfällen mit anderen mithaften
müssen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Lübeck, auf das der
ADAC aufmerksam macht.
Kollision im Kreisverkehr
Im besagten Fall ging es um einen Radler, der mit seinem Pedelec in
einem Kreisverkehr unterwegs war. Dort fuhr er auf einem
Fahrradschutzstreifen, der durch eine unterbrochene Linie
gekennzeichnet war. Dieser darf von anderen Fahrzeugen, mit
entsprechender Sorgfalt, überfahren werden. Aber halten dürfen sie
nicht darauf. Das spielte im Folgenden noch eine große Rolle.
Wegen eines Staus in dem Kreisverkehr musste ein Auto abstoppen.
Dabei ragte ein Teil des Fahrzeughecks in den Bereich des
Schutzstreifens hinein. Der Pedelecfahrer stieß mit dem stehenden
Auto zusammen. 
Im Nachgang verlangte der Autofahrer Schadenersatz von der
Versicherung des Radlers - denn er sah die Schuld beim Radler und
dessen Fahrweise. Doch die Versicherung weigerte sich, zu zahlen. Die
Sache ging vor Gericht.
Wie urteilt das Gericht?
Das Lübecker Landgericht entschied am Ende auf eine Teilung der
Haftung. Beide Parteien hatten Fehler gemacht. 
* Der Radler sah sich damit konfrontiert, dass auch für ihn auf dem
Schutzstreifen das Rechtsfahrgebot galt. Denn der Streifen gehörte
als Bestandteil zur gesamten Fahrbahn. Wäre der Radler ganz rechts
gefahren, hätte er den Unfall vermutlich verhindern können, so das
Gericht.
* Aber den Autofahrer traf die Hauptschuld. Denn zum einen geht von
seinem Fahrzeug eine höhere Betriebsgefahr aus. Und zum anderen hatte
er auf dem Schutzstreifen gehalten - verkehrswidrig. Dieser Verstoß
wiegt den Angaben zufolge schwerer, so dass der Autofahrer zu 65
Prozent und der Radler zu 35 Prozent haften musste. (Az.: 9 O 146/24)
# Notizblock
## Redaktionelle Hinweise
- Das Urteil stammt vom 13. Juni 2025.
- Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa
Bildangebot:
- Eine Frau fährt auf einem Fahrradstreifen in einem Kreisverkehr
## Internet
- [Urteil im Wortlaut](https://dpaq.de/5KDrh51)
* * * *
Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt
## Ansprechpartner
- ADAC Kommunikation, +49 89 76765495,
## Kontakte
- Autor/in: Peter Löschinger (Berlin), +49 30 285232974,
loeschinger.peter@dpa.com
- Redaktion: Fotoredaktion: +49 30 285232897,
foto.themendienst@dpa.com, Tom Nebe (Berlin), +49 30 2852-32983,
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