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Datum(42) Donnerstag, der 04.09.2025, 14:34 Uhr
IDsan0025 4 pl 128 lsn 0878
BetreffGeschichte/Soziales/Gesellschaft/Gesundheit/Sachsen/DDR/SED-Diktatur/Telefonberatung für DDR-Opfer von «asozial»-Urteilen (Foto Illustration)
TextWer in der DDR wegen «asozialen Verhaltens» verurteilt wurde, kann
sich in Sachsen bald telefonisch beraten lassen. Was Betroffene beim
neuen Angebot erwartet.
Dresden (dpa/sn) - Menschen, die in der DDR wegen angeblich
«asozialen Verhaltens» verurteilt wurden, können sich in Sachsen bald
kostenlos beraten lassen. Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur bietet am 16. September von 8.00 bis 16.00 Uhr einen
Telefonsprechtag an, wie sie mitteilte. 
Unter der Nummer 0351 493 3700 erhalten Betroffene vertraulich
Auskunft, ob für sie eine Rehabilitierung und damit Ansprüche auf
Entschädigung infrage kommen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Zwischen 1969 und 1989 wurden in der DDR mehr als 160.000 Menschen
nach dem berüchtigten Paragrafen 249 des Strafgesetzbuchs verurteilt,
über 130.000 mussten Haftstrafen antreten. Der Straftatbestand diente
nicht selten dazu, politisch unliebsame Personen zu kriminalisieren -
etwa Ausreisewillige, die nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes als
«asozial» galten. Viele der Urteile waren nach heutiger Einschätzung
unverhältnismäßig und rechtsstaatswidrig.
# Notizblock
## Redaktionelle Hinweise
- Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa
Bildangebot:
- Telefonsprechtag für Opfer von DDR-"Asozialen"-Urteilen
* * * *
Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt
## Ansprechpartner
- Teresa Tammer, Stellvertretende Landesbeauftragte, +49 351 493 3706
## Kontakte
- Autor/in: Daniel Josling (Leipzig), +491704550254,
josling.daniel@dpa.com
- Redaktion: Julian Busch (Berlin) +49 30 285230002,
deutschland-desk@dpa.com, Foto: Newsdesk, +49 30 2852 31515,
foto@dpa.com
dpa djj yysn n1 jul
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